Ende des 600-jährigen Landgerichts

05.09.2018, 09:32 Uhr
· Online seit 05.09.2018, 09:25 Uhr
Die 600-jährige Gerichtstradition im Urserntal steht vor dem Ende. Der Urner Landrat hat am Mittwoch in seiner Sitzung die Aufhebung des Gerichtsbezirks Ursern, in dem weniger als 2000 Menschen wohnen, gutgeheissen. Das letzte Wort hat das Volk.
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59 Urner Landräte stimmten der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) zu, bei einer Gegenstimme. Kernpunkt der Vorlage ist die Abschaffung des Gerichtsbezirks Ursern, der die Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp umfasst, mit seinen Laienrichtern.

Im Kanton gibt es zwei erstinstanzliche Gerichte - jenes im Bezirk Ursern mit seinen 1780 Einwohnern, und das Landgericht Uri im gleichnamigen Bezirk mit 36'000 Einwohnern. 2017 erledigte das Gesamtgericht Ursern je zwei Zivil- und Straffälle, die Gerichtspräsidentin 36 Zivilfälle. 40 erledigte Fälle sind laut der Landgerichtsschreiberin etwa der Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Den Löwenanteil machen Schuldbetreibung und Konkurs aus - 18 Fälle waren es im vergangenen Jahr. Dazu kommen etwa Scheidungen oder Sachrecht. Im Strafrecht seien es durchschnittlich ein bis zwei Fälle von Strassenverkehrsdelikten pro Jahr, auch Diebstähle oder eine Brandstiftung mussten die Richter schon beurteilen.

Ursprünglich wollte der Regierungsrat das Gericht nicht antasten. Einerseits aus Gründen der Tradition des 600-jährigen Gerichts, anderseits mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen im Urserntal. Die Nettokosten von jährlich 60'000 Franken seien zudem minimal, hiess es in der ersten Vorlage. Das sah die Mehrheit des Landrats anders und schickte das Geschäft im Juni zurück mit dem Auftrag, die Aufhebung des Gerichts in die Revision aufzunehmen.

Sämtliche Fraktionen sprachen sich für die Abschaffung aus. Der Sprecher der SVP-Fraktion, der gemäss eigenen Worten noch 2010 das «heisse Eisen» Gerichtsbezirk Ursern nicht anfassen wollte, begründete den Gesinnungswandel mit dem Aufbruch, der in vielen Bereichen herrsche. Mit der Entwicklung in Andermatt könnte es sein, dass die Fälle dort komplexer würden.

Als «emotionales Entgegenkommen» für die Urschner wollte die Regierung Fallweise das Landgericht im Urserntal tagen lassen. Die Räumlichkeiten der Korporation Ursern, in der das Gericht tagt, seien wunderschön, sagte Justizdirektorin Heidi Z'graggen. Doch der Rat strich auch diese Möglichkeit aus der Vorlage.

Finanzielle und qualitative Gründe sprächen gegen die Abschaffung, sagte Landgerichtspräsidentin Silvia Russi auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch habe man bis jetzt stets ohne Probleme Personal gefunden. Das Gericht sei zudem ein Symbol für die Souveränität des Tals, sie persönlich fände es schade, wenn immer mehr zentralisiert werde.

Weil aber bei der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes neu die Anwaltspatentspflicht für das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte eingeführt wird, herrscht die Befürchtung, dass es dereinst schwierig werden dürfte, genügend Personal für das heutige Laiengericht Ursern zu finden.

Die Aufhebung ist für 2023 vorgesehen. Auf eine zweite Lesung verzichtet der Rat. Damit dürfte die Vorlage noch in diesem Jahr vors Volk kommen.

veröffentlicht: 5. September 2018 09:25
aktualisiert: 5. September 2018 09:32
Quelle: SDA

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