Video

Er hat gelogen, war illoyal, hat Aufsicht behindert

05.03.2020, 05:42 Uhr
· Online seit 04.03.2020, 11:33 Uhr
Jetzt liegt der Bericht der Aufsichtsbehörde AB-BA über den Bundesanwalt vor. Er ist grottenschlecht. Jetzt stellt sich die Frage, wann Lauber den Hut nimmt.
Henry Habegger
Anzeige

Das Zeugnis, dass die Aufsichtsbehörde (AB-BA) dem Bundesanwalt ausstellt, könnte schlechter fast nicht sein. Die siebenköpfige Fachbehörde unter dem ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster fasste das Resultat ihrer Disziplinaruntersuchung soeben im einem Communiqué so zusammen: «Nach Durchführung der Untersuchung ist die AB-BA zur Erkenntnis gelangt, dass der Bundesanwalt verschiedene Amtspflichten verletzt hat. So hat er mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den «Code of Conduct» der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert. Weiter fällt der Bundesanwalt durch Uneinsichtigkeit auf und zeigt im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die Summe seiner Pflichtverletzungen ist erheblich.»

Nachdem sich die Vorwürfe gegen Lauber also bestätigt haben, sehen sich seine Kritikerinnen und Kritiker bestätigt. Aus dem Parlament fordert man seinen Rücktritt:

Lohnkürzung um 8 Prozent

Die AB-BA kürzt dem Bundesanwalt als Disziplinarsanktion daher den Lohn: Um 8 Prozent oder umgerechnet rund 30'000 Franken für die Dauer eines Jahres. Diese Sanktion kann der Bundesanwalt vor Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Die Aufsichtsbehörde hatte im Mai 2019 entschieden, gegen Lauber ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Wie die Behörde jetzt mitteilt, hatte sie Bundesrichterin und AB-BA-Mitglied Alexia Heine mit der Untersuchung beauftragt. Es ging dabei namentlich um Ungereimtheiten zu den wiederholten, nicht protokollierten Treffen von Bundesanwalt Lauber mit Fifa-Boss Infantino.

«Mehrfach die Unwahrheit gesagt»

Dazu hält die AB-BA jetzt fest: «In Bezug auf sein Treffen mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino vom 16. Juni 2017 hat der Bundesanwalt gegenüber der AB-BA, dem Parlament und der Öffentlichkeit mehrfach die Unwahrheit gesagt. Es ist erwiesen, dass das Treffen stattgefunden hat.»

Entgegen der Strafprozessordnung «unterliess der Bundesanwalt die Protokollierung seiner drei nachgewiesenen Treffen mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino».

Gelder verschleudert

Laut der Behörde schuf Lauber zudem «die Gefahr einer Amtsgeheimnisverletzung», indem bei den Treffen des Bundesanwalts vom 22. März 2016 und 16. Juni 2017 mit dem FIFA-Präsidenten «eine aussenstehende Privatperson anwesend» war. «An beiden Treffen wurden verfahrensrelevante Themen besprochen», fand die AB-BA heraus.

Die Behörde wirf Lauber auch vor, öffentliche Gelder verschleudert zu haben. Weil er «sich nicht in einer seiner Funktion angemessenen Weise um die Verfahren innerhalb des FIFA-Verfahrenskomplexes kümmerte», habe er das Strafbehördenorganisationsgesetz verletzt, «wonach er gehalten ist, Personal- Finanz- und Sachmittel der Bundesanwaltschaft wirksam einzusetzen.»

Aufsicht in Misskredit gebracht

Die AB-BA wirft Lauber weiter vor, er habe sich nach der Eröffnung der Untersuchung illoyal verhalten und «seine direkte Aufsichtsbehörde öffentlich in Misskredit gebracht.» Gemeint ist hier wohl vorab die Medienkonferenz, in der Lauber über die AB-BA herzog.

Lauber habe, das ein weiterer Kritikpunkt, die Untersuchung der AB-BA behindert. «Indem er persönlich direkt Einfluss auf die Behandlung der Auskunfts- und Akteneditionsbegehren der AB-BA innerhalb der Bundesanwaltschaft nahm und dafür sorgte, dass diese teilweise widerrechtlich abgewiesen und verschleppt wurden.» Er habe ohne Wissen der AB-BA zudem Auskunftspersonen vorgängig instruiert, zu welchen Themen sie antworten dürften.

Eigene Anwaltsrechnungen durch BA zahlen lassen

Aber es kommt noch dicker: «Weiter bot der Bundesanwalt den Auskunftspersonen den Beizug von Rechtsbeiständen auf Kosten der Bundesanwaltschaft an, womit diese in einen Loyalitätskonflikt gerieten». so die Aufsicht. «Sodann ordnete der Bundesanwalt persönlich die Übernahme der Kosten seiner eigenen Rechtsbestände durch die Bundesanwaltschaft an.» Damit habe Lauber den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt.

Ein Bundesanwalt, der von seiner Aufsicht dermassen in der Luft zerrissen wird, kann sich kaum mehr halten.

Bundesanwalt prüft rechtliche Schritte

Auf Anfrage nahm die Bundesanwaltschaft wie folgt Stellung:

«Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Medienmitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 4. März 2020 zur Kenntnis genommen. Wichtig in diesem Kontext ist der Umstand, dass der am 4. März von der AB-BA kommunizierte Entscheid keinen abschliessenden Befund darstellt und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Bundesanwalt Michael Lauber und seine Rechtsvertretung behalten sich alle rechtlichen Schritte vor.»

Lauber lässt damit durchblicken, dass er gegen die Lohnkürzung rechtlich vorgehen wird. Die Substanz des Berichts der AB-BA kann er dadurch allerdings nicht ändern.

Weiter teilt Laubers Pressestelle mit: «Wie bis anhin wird sich die BA gegenüber den zuständigen Gremien äussern. So auch gegenüber der Oberaufsicht GPK im Rahmen der laufenden Inspektion zu Aspekten des Aufsichtsverhältnisses AB-BA – BA.»

GPK blockierte Lauber-Post

Letzteres ist als Hinweis darauf zu werten, dass Lauber noch auf die Geschäftsprüfungskommission GPK hofft und dort namentlich auf Support aus dem FDP-Lager. Er hat die GPK während des ganzen Verfahrens der AB-BA ungefragt mit seiner Korrespondenz bedient.

Lauber hatte sogar die Stellungnahme zur Verfügung der AB-BA an die GPK (gegen 40 Mitglieder) geschickt, wie Recherchen von CH-Media zeigen. Damit wurde der Kreis der Informierten stark erhöht - und prompt kam es zu einer bemerkenswert Lauber-unkritischen Indiskretion im «Tages-Anzeiger». Nur: Das Sekretariat der GPK blockierte die Weiterverteilung der brisanten Lauber-Post, so dass der Kreis der Mitwisser sehr beschränkt blieb.

veröffentlicht: 4. März 2020 11:33
aktualisiert: 5. März 2020 05:42
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige