Ergebnis der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni wird nicht nachgezählt
Das Ergebnis der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni wird nicht nachgezählt. Das Bundesgericht hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass 50,08 Prozent Ja-Stimmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz den Volkswillen ausreichend klar ausdrücken.