Wahlen 2019

Erschwerte Wahlen für Blinde und Sehbehinderte

23.09.2019, 13:07 Uhr
· Online seit 23.09.2019, 11:40 Uhr
Blinde und Sehbehinderte können heute nur unter erschwerten Bedingungen an Wahlen teilnehmen. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) fordert deshalb die rasche Einführung des E-Votings.
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Menschen mit einer Sehbehinderung brauchen heute eine Assistenzperson, um wählen und abstimmen zu können. Der Grund: Die Stimm- und Wahldokumente müssen bis dato handschriftlich ausgefüllt werden.

Die elektronische Stimmabgabe könnte dies ändern. In einer Mitteilung vom Montag fordert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) deshalb die baldige Einführung dieser Abstimmungsmethode.

Wie hilfreich E-Voting für betroffene Personen wäre, habe ein Pilotprojekt im Kanton Basel-Stadt gezeigt, schreibt der SBV. Mithilfe der elektronischen Stimmabgabe könnten Blinde und Sehbehinderte unabhängig und selbstbestimmt am politischen Geschehen des Landes teilhaben. Auch das gesetzlich garantierte Stimm- und Wahlgeheimnis wäre gewährleistet.

Der SBV appelliert deshalb an den Bundesrat, die ordentliche Einführung des E-Votings «mit Nachdruck voranzutreiben». Im Sinne von Art. 8, Abs 2 der Schweizerischen Bundesverfassung müsse raschmöglichst ein vollständig hindernisfreies E-Voting System eingeführt werden.

Nicht zuletzt würden mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe auch die Vorgaben der Uno-Behindertenkonvention sowie des Behindertengleichstellungsgesetztes «erstmalig und grösstenteils erfüllt», hält der SBV fest.

veröffentlicht: 23. September 2019 11:40
aktualisiert: 23. September 2019 13:07
Quelle: sda

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