Erschwerte Wahlen für Blinde und Sehbehinderte
Menschen mit einer Sehbehinderung brauchen heute eine Assistenzperson, um wählen und abstimmen zu können. Der Grund: Die Stimm- und Wahldokumente müssen bis dato handschriftlich ausgefüllt werden.
Die elektronische Stimmabgabe könnte dies ändern. In einer Mitteilung vom Montag fordert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) deshalb die baldige Einführung dieser Abstimmungsmethode.
Wie hilfreich E-Voting für betroffene Personen wäre, habe ein Pilotprojekt im Kanton Basel-Stadt gezeigt, schreibt der SBV. Mithilfe der elektronischen Stimmabgabe könnten Blinde und Sehbehinderte unabhängig und selbstbestimmt am politischen Geschehen des Landes teilhaben. Auch das gesetzlich garantierte Stimm- und Wahlgeheimnis wäre gewährleistet.
Der SBV appelliert deshalb an den Bundesrat, die ordentliche Einführung des E-Votings «mit Nachdruck voranzutreiben». Im Sinne von Art. 8, Abs 2 der Schweizerischen Bundesverfassung müsse raschmöglichst ein vollständig hindernisfreies E-Voting System eingeführt werden.
Nicht zuletzt würden mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe auch die Vorgaben der Uno-Behindertenkonvention sowie des Behindertengleichstellungsgesetztes «erstmalig und grösstenteils erfüllt», hält der SBV fest.