5 Fragen

Erste Lockerungen ab März? So geht der Bundesrat jetzt vor

· Online seit 17.02.2021, 06:30 Uhr
Die Schweiz befindet sich an einem Scheideweg: Dürfen sich die Betriebe auf eine baldige Öffnung freuen? Oder wird der Shutdown verlängert? Das musst du vor der heutigen Bundesratssitzung wissen.
Anzeige

Ist heute Mittwoch mit wegweisenden Entscheiden zu rechnen?

Nein. Der Bundesrat trifft sich zwar zu seiner wöchentlichen Sitzung, hat allerdings den Entscheid, ob der Shutdown in den März verlängert wird, auf den Mittwoch in einer Woche (24. Februar) verschoben. Über die Sitzung von heute Mittwoch sagte Gesundheitsminister Alain Berset, dass der Bundesrat die Stossrichtung vorgeben werde. «Danach werden die Kantone konsultiert.» Dass die Kantone vor Entscheiden angehört werden, ist das übliche Vorgehen.

Sind Lockerungen nach Ende Februar realistisch?

Die Fallzahlen sinken schweizweit, jedoch bestehen kaum Chancen auf einen (kompletten) Ausstieg aus dem Shutdown in rund zwei Wochen. Grund sind die Virusmutationen, deren Ausbreitung das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Bundesrat mit Sorge beobachten. Am Montag wurde bekannt, dass bislang in der Schweiz über 6000 Fälle mit Virusvarianten festgestellt wurden – das sind 45 Prozent mehr als noch vor einer Woche. Den grössten Teil macht die Mutation aus Grossbritannien aus. «Die Situation ist nach wie vor sehr fragil», hiess es am Dienstag an der Medienkonferenz des BAG.

Der Bundesrat will diesmal besonders behutsam vorgehen. Immer wieder räumte Gesundheitschef Alain Berset ein, dass der Entscheid, Grossveranstaltungen wieder zuzulassen, vergangenen Herbst nach der ersten Welle zu früh erfolgt sei. Ausserdem seien in der Kommunikation zwischen Bund und Kanton einige Fehler passiert: Wegen des unterschiedlichen Umgangs mit der Krise entstand ein regelrechter Flickenteppich.

Trotzdem: Ein paar wenige Lockerungen dürfte es bereits per 1. März geben, «denn wir alle wünschen uns das gute Leben zurück», so Berset. Möglich, dass es sich dabei um symbolische Lockerungen handelt, etwa die Öffnung von Museen und Sportzentren oder weiterer Geschäfte. Eine Verschärfung des Shutdowns ist indes eher unwahrscheinlich.

Quelle: CH Media Video Unit

Was gilt aktuell?

Seit 18. Januar müssen Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs (etwa Kleiderläden) geschlossen bleiben, Treffen daheim und im öffentlichen Raum sind auf fünf Personen beschränkt. Wenn immer möglich, muss im Homeoffice gearbeitet werden. Restaurants und Fitnesszentren sind schon länger geschlossen. In fast allen Bereichen, etwa im Büro, in der Schule und im öffentlichen Verkehr, gilt eine Maskenpflicht. Der Shutdown gilt vorerst bis Ende Februar, könnte aber, wie oben beschrieben, verlängert werden.

Welche Forderungen stellen die Politik und das Gewerbe?

Der Schweizerische Gewerbeverband sagte am Dienstag bei der Vorstellung seiner «Exit-Roadmap», dass jeder Shutdown weitere Existenzen bedrohe und vernichte. Er fordert eine komplette Öffnung von Läden, Gastronomiebetrieben und Sportzentren ab dem 1. März. Auch Restaurantbesuche sollen dann wieder möglich sein. Der Branchenverband Gastrosuisse hat hierfür ein strenges Schutzkonzept erarbeitet; inklusive Sperrstunde ab 23 Uhr und Maskenpflicht bis zum Erreichen des Tisches.

Im St.Galler Kantonsrat fordern verschiedene (bürgerlichen) Fraktionen ebenfalls eine Aufhebung des Shutdowns – beziehungsweise, dass sich die St.Galler Regierung beim Bund dafür einsetzt. Verschiedene Kantonsregierungen wünschen sich baldige Lockerungen, darunter der Walliser CVP-Regierungspräsident Christophe Darbellay. In der Sonntags-Zeitung sagte er: «Lockerungen sind jetzt möglich. Wir müssen als Erstes die Geschäfte für Waren des nicht-täglichen Bedarfs wieder öffnen.»

Wie führen die Nachbarn des FM1-Landes den Kampf gegen Corona fort?

In Deutschland haben Bund und Länder beschlossen, die geltenden Massnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Private Treffen sind höchstens mit einer Person ausserhalb des Haushalts gestattet, es gilt eine strenge Maskenpflicht und Läden sind geschlossen. Coiffeure dürfen ab 1. März öffnen – unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.

In Österreich wurde das Land Tirol abgeschottet: Wer die Grenze übertritt, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Weiter gilt an den meisten Orten eine FFP2-Maskenpflicht sowie (mit Ausnahmen) eine Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr. Die Gastronomie bleibt geschlossen, der Handel durfte hingegen per 8. Februar öffnen. Die Einreisekontrollen wurden verschärft, auch Grenzgänger müssen sich regelmässig testen lassen.

Das Fürstentum Liechtenstein orientiert sich bei seinen Massnahmen weitestgehend an jenen der Schweiz. Bis mindestens Ende Februar bleiben alle Gastronomiebetriebe geschlossen, bei privaten Treffen muss eine Obergrenze von fünf Personen eingehalten werden. Vielerorts besteht eine Maskenpflicht.

Was meinst du – sind Lockerungen ab März angebracht? Oder soll der Shutdown weiter andauern? Stimme ab oder hinterlass' einen Kommentar.

veröffentlicht: 17. Februar 2021 06:30
aktualisiert: 17. Februar 2021 06:30
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige