Schweiz

Fall Michael Lauber: Das Parlament bestätigt Stefan Keller als ausserordentlichen Bundesanwalt

23.09.2020, 11:16 Uhr
· Online seit 23.09.2020, 11:01 Uhr
Der Obwaldner Richter Stefan Keller wird als ausserordentlicher Bundesanwalt die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber leiten. Er wurde vom Parlament deutlich gewählt.
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(agl) Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlichen Bundesanwalt gewählt. Er erhielt 220 von 223 Stimmen. Keller wird die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber im Zusammenhang mit mehreren nicht protokollierten Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino führen. In mehreren Strafanzeigen geht es um Verdacht auf Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung.

Keller wurde von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) bereits seit Juni als ausserordentlicher Staatsanwalt mit der Prüfung der Strafanzeigen gegen den damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Personen beauftragt. Nach einer Anhörung der Gerichtskommission habe die Kommission einstimmig beschlossen, Keller vorzuschlagen, so deren Präsident Andrea Caroni (FDP/AR). Dessen Unabhängigkeit und Qualifikation habe überzeugt.

Neues Mitglied der Aufsichtsbehörde gewählt

Weiter wählte die Bundesversammlung am Mittwoch Marc Thommen als neues Mitglied der AB-BA. Er wird Rolf Grädel ersetzen, der als Fachperson in die AB-BA gewählt wurde und Ende September von seinem Amt zurücktritt. Thommen lebt im Kanton Zürich und ist als ordentlicher Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich tätig.

veröffentlicht: 23. September 2020 11:01
aktualisiert: 23. September 2020 11:16
Quelle: CH Media

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