Schweiz

«Falsches Aufsichtsverständnis»: Geschäftsprüfungskommission geht mit Bundesanwalt Lauber hart ins Gericht

25.06.2020, 17:45 Uhr
· Online seit 25.06.2020, 16:52 Uhr
Im jahrelangen Streit zwischen der Bundesanwaltschaft und deren Aufsicht stellt sich die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments auf die Seite der Kontrolleure. Ein weiterer Rückschlag für Michael Lauber.
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(sat) Ein gutes Verhältnis zwischen einer Behörde und deren Aufsicht sei «zwar grundsätzlich gut und anzustreben». Das schreiben die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Untersuchungsbericht. Doch:

Daraus folgert die GPK, dass es «unhaltbar» sei, wenn Michael Lauber wegen eines Konflikts mit seiner Aufsicht nicht mehr an Sitzungen mit dieser erscheine oder wenn der Bundesanwalt «an einer Medienkonferenz seine Aufsichtsbehörde frontal angreift». Zudem kritisierte Lauber an besagtem Auftritt vor den Medien in Bern, die Wahl 2018 von Hanspeter Uster zum neuen Präsidenten der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) habe zu einem «Paradigmenwechsel» geführt.

Vier Tage bevor die GPK im Mai 2019 die Inspektion beschlossen hatte, hat Lauber die Arbeit seiner Aufsicht als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft» kritisiert und an der Medienkonferenz von einer «heraufbeschworenen institutionellen Krise» gesprochen. Nun hält die GPK in ihrem Bericht unmissverständlich fest, eine Aufsicht müsse sich «letztendlich durchsetzen können». Erst recht, wenn Hinweise bestünden, dass etwas falsch gelaufen sein könnte. Zudem entspreche es einem «falschen Aufsichtsverständnis», wenn ein Beaufsichtigter seiner Aufsichtsbehörde Schranken setzen wolle, wann und wie diese in Akten von Strafverfahren Einsicht nehmen könne.

GPK stellt «Paradigmenwechsel» in Abrede

Zudem stellt die GPK klar, dass nicht nur der Bundesanwalt und dessen Stellvertreter sondern auch deren Aufsicht durch die Bundesversammlung gewählt werden. Mit demselben Argument zerpflückt die GPK sodann auch Michael Laubers Vorwurf, Hanspeter Usters Wahl zum AB-BA-Präsidenten vor gut zwei Jahren habe zu einem «Paradigmenwechsel» in der Aufsicht geführt. Diese sei genau so unabhängig wie die Bundesanwaltschaft und dürfe sich damit auch in strategische und organisatorische Fragen einmischen. Nur Strafverfahren seien tabu. In der Aufsicht geniesst Uster laut GPK-Bericht übrigens «eine hohe Akzeptanz». Und er habe sich für eine Informationspanne gegenüber Medien auch in aller Form entschuldigt.

Das Verhältnis zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und seiner Aufsicht – namentlich Hanspeter Uster als deren Präsident – kann laut GPK nicht mehr gekittet werden. Auch alle Mediationsversuche, hält die von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE) und Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL) präsidierte Kommission in ihrem Bericht fest, seien gescheitert. Dabei habe sich gezeigt, dass das neue System der Bundesverwaltung zwar grundsätzlich funktionieren könne. Doch offensichtlich sei es «nicht krisenfest».

Gerichtskommission hat Verfahren zur Abwahl gestartet

Die Inspektion hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat bereits vor über einem Jahr beschlossen. Sie sollte Klärung schaffen bei unterschiedlichen Ansichten zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Der Bericht sollte auch aufzeigen, wie das Vertrauen zwischen der Kontrolleurin und der ihr unterstellten Behörde wieder hergestellt werden könnte.

Nicht untersucht hat die GPK die umstrittenen informellen Treffen an sich zwischen der Bundesanwaltschaft und der Fifa. Diese sind Gegenstand der Disziplinaruntersuchung der AB-BA. In einem zweiten Schritt wollen die Geschäftsprüfungskommissionen bei Experten nun Empfehlungen einholen, wie die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verbessert respektive diese besser organisiert werden könnte.

Die AB-BA hatte 2019 gegen Lauber in Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa ein Disziplinarverfahren eröffnet. Im März gab die AB-BA bekannt, dass Bundesanwalt Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt und gelogen habe.

Lauber wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe und hat gegen die Verfügung der AB-BA am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Er wirft seiner Aufsicht Befangenheit, Verfahrensfehler und Kompetenzüberschreitungen vor. Das Gerichtsverfahren ist noch hängig. Bereits entschieden hat dagegen die parlamentarische Gerichtskommission. Sie hat Ende Mai beschlossen, erstmals gegen einen Bundesanwalt ein Amtsenthebungsverfahren zu eröffnen.

veröffentlicht: 25. Juni 2020 16:52
aktualisiert: 25. Juni 2020 17:45
Quelle: CH Media

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