Quelle: Keystone-SDA / CH Media Video Unit / Linus Bauer
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat nach der falschen Berechnung der AHV-Finanzperspektiven mit fehlerhaften Formeln die Eröffnung einer Administrativuntersuchung angeordnet. Diese soll klären, wie es zu diesem Fehler kommen konnte.
Mit der Durchführung sei die Zürcher Kanzlei Bratschi beauftragt worden, teilt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag mit. Bratschi ist eine der grössten Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und öffentliches Recht in der Schweiz. Sie beschäftigt laut eigenen Angaben über hundert Rechtsanwälte.
Ergebnisse bis Ende Jahr
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende Jahr vorliegen. Das EDI will gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der Finanzperspektiven sicherzustellen. Genauere Angaben dazu machte das EDI nicht.
In Hinblick auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente und die AHV-Reform seien zuverlässige, geprüfte und hochwertige Daten unerlässlich, schrieb das EDI. Die Administrativuntersuchung umfasse daher auch die Qualitätsprüfungsprozesse und insbesondere die Zuverlässigkeit der mathematischen Modelle.
AHV-Situation besser als angenommen
Nach ersten Schätzungen wurden die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherungen (AHV) im Jahr 2033 um rund vier Milliarden Franken überschätzt. Die finanzielle Situation der AHV ist damit besser als angenommen. Der Berechnungsfehler wurde bei Kontrollen erkannt, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der 13. AHV-Rente durchgeführt wurden.
Die AHV ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten derzeit eine AHV-Rente.
(sda)