Coronavirus

Flickenteppich bei Maskentragpflicht in nachobligatorischen Schulen

07.08.2020, 15:21 Uhr
· Online seit 07.08.2020, 13:55 Uhr
Für viele Schülerinnen und Schüler gehen am Montag die Sommerferien zu Ende. Trotz Corona-Krise halten die Schulen am Präsenzunterricht fest - in den Unterstufen auch ohne Masken. Doch auf Sekundarstufe II herrscht bezüglich Schutzmassnahmen ein Flickenteppich.
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So schreiben bisher die Kantone Bern, Aargau, Luzern, Wallis, Baselland, Schaffhausen und Genf den Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Berufsfachschulen das Maskentragen vor. In den meisten dieser Kantone gilt die Vorschrift, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

In den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Zug, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Uri, Appenzell Ausserrhoden und Neuenburg hingegen wird vorerst auch auf nachobligatorischer Stufe auf eine Maskenpflicht verzichtet.

Masken auf dem Schulhof

Die strengsten Vorschriften hat der Kanton Luzern bereits Mitte Juli angekündigt: Dort soll die Maskentragpflicht an Gymnasien und Berufsschulen voraussichtlich sogar auf dem Schulareal gelten. Nur wenn die 1,5-Meter-Distanz eingehalten werden könne, dürften die Masken abgenommen werden.

In Bern müssen Gymnasiasten und Lernende im Innern des Schulhauses Masken tragen, wenn der Abstand nicht in einer «festen Situation» respektiert werden könne. Alternativ könnten auch Trennwände installiert werden. Unterrichtsbeginn und -schluss sollten soweit wie möglich gestaffelt erfolgen.

2,25 Quadratmeter pro Schüler

Obligatorisch sind Masken auch für Studierende und Lernende in Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Wallis. Diese müssen während des Unterrichts und in allen Gemeinschaftsräumen getragen werden. Lehrer sind in den Klassenzimmern von der Pflicht befreit. Aber in den restlichen Räumlichkeiten müssen Erwachsene in allen Walliser Schulen eine Maske tragen.

Im Kanton Aargau muss in den Klassenräumen für jede Person auf Sekundarstufe II und Studierende der Höheren Fachhochschule eine Fläche von 2,25 Quadratmetern vorhanden sein. Wird diese Vorgabe unterschritten, besteht eine Maskenpflicht für alle Anwesenden. Für Lehrpersonen könnten als Alternative auch Trennwände aus Plexiglas eingesetzt werden.

Auch den Schaffhauser Studierenden und Lernenden der Sekundarstufe II sowie ihren Lehrpersonen wird in sämtlichen Innenräumen ein Maskenobligatorium auferlegt. Die Maskenpflicht gilt auch hier nicht, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können oder bauliche Schutzmassnahmen vorhanden sind.

Laborunterricht mit Maske

Anders sieht es in Basel-Stadt, Graubünden und den Ostschweizer Kantonen aus: Sie empfehlen in Mittel- und Berufsfachschulen das Tragen von Masken lediglich bei Lektionen, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel im Laborunterricht, in gewissen Lehrwerkstätten oder bei Pflegearbeiten.

Zug prüft eine ähnliche Massnahme. Und in Solothurn und Uri besteht für diese Situationen eine punktuelle Maskentragpflicht an den Berufs- und Kantonsschulen.

Schulzimmer umgestellt

Um die Distanzregeln respektieren und gleichzeitig auf Masken verzichten zu können, hat der Kanton Basel-Stadt in der Sommerpause umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: So darf pro Tisch nur noch ein Schüler oder eine Schülerin Platz nehmen.

Der Kanton Schwyz erachtet das generelle Maskentragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA im allgemeinen Unterrichtsbetrieb als «nicht praxistauglich». Der Präsenzunterricht würde dadurch stark erschwert oder gar verunmöglicht, hiess es.

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt den Schülerinnen und Schülern bisher das Tragen einer Maske lediglich im öffentlichen Verkehr oder in den Schulbussen. Für Erwachsene gilt die Maskentragpflicht bei allen Schultransporten.

Masken auf eigene Kosten

In den meisten Kantonen müssen die Schülerinnen und Schüler für die Masken selber aufkommen. Im Kanton Aargau ist der Arbeitgeber lediglich für die Masken der Lehrpersonen zuständig. In Graubünden müssen die Betriebe ihre Lernenden mit Masken ausrüsten.

Die Luzerner Primar- und Sekundarschulen sollen ausreichend Masken für besondere Fälle bereitstellen - wie zum Beispiel ab der 6. Klasse für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr. In Schaffhausen erhalten Schülerinnen und Schüler «bei Bedarf» eine Maske von der Schule. Und auch der Kanton Bern stellt den Schulen nur diejenigen Lernenden zur Verfügung, die ohne eigene Maske zum Unterricht erscheinen.

Grosszügiger zeigt sich in dieser Beziehung der Kanton Baselland: Dort werden die Masken bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Schulen kostenlos abgegeben. In Genf gibt es die Masken auf Sekundarstufe II in den ersten zwei Wochen und im Kanton Wallis in der ersten Woche gratis. Und in Uri, das auf ein Obligatorium verzichtet, werden «die erforderlichen Masken» von den Schulen zur Verfügung gestellt.

veröffentlicht: 7. August 2020 13:55
aktualisiert: 7. August 2020 15:21
Quelle: sda

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