Ukraine

Flüchtlinge sollen vor Missbrauch und Sozialdumping geschützt sein

· Online seit 16.03.2022, 16:20 Uhr
Die Flüchtlinge aus der Ukraine sollen bei ihrer Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt vor Missbrauch und Sozialdumping geschützt werden. Darauf haben sich am Mittwoch die Sozialpartner bei einem Treffen mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter verständigt.
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Das Treffen sei ein wichtiges Signal, dass die Sozialpartner eingebunden seien, sagte die Justizministerin nach dem Treffen vor den Medien. Und: «Wir haben ja viele Partner, die Kantone sind wichtig, die Privaten, aber auch die Organisationen in der Arbeitswelt sind zentral.»

Nachdem der Bundesrat am Samstag den Schutzstatus S aktiviert hatte, können die Schutzsuchenden ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Die Sozialpartner hätten sich bereit gezeigt, zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beizutragen, hiess es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) nach dem Treffen vom Mittwoch. 

Aus Sicht des Bundesrates ist der Zugang zur Erwerbstätigkeit zentral, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Es soll ihnen ein strukturierter Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und der Erhalt ihrer beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf eine Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht werden, wie es weiter hiess.

Die Flüchtlinge aus der Ukraine seien überwiegend Frauen, zum Teil mit Kindern, die ihre Männer zur Verteidigung in ihrer Heimat zurückgelassen hätten, sagte Keller-Sutter. Entsprechend sei davon auszugehen, dass sie auch wieder in die Ukraine zurückkehren wollten.

Ziel des Bundesrates und der Sozialpartner sei es, den Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping sicherzustellen, schreibt das EJPD. Zuständig für die Bewilligung einer Erwerbstätigkeit sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Sie müssten prüfen, ob die Arbeits- und Lohnbedingungen orts-, berufs- und branchenüblich seien.

Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen werden anschliessend durch die paritätischen und die tripartiten Kommissionen kontrolliert, in denen die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite vertreten sind.

Bund und Sozialpartner sind sich laut EJPD einig, dass grundsätzlich auch Personen mit Schutzstatus S von der Integrationsvorlehre profitieren sollen. Mit diesem Instrument können Personen, die den Schutz der Schweiz voraussichtlich für längere Zeit beanspruchen müssen, gezielt und praxisorientiert auf eine Berufslehre oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz vorbereitet werden.

Am Treffen der Sozialpartner mit Bundesrätin Keller-Sutter nahmen Staatssekretärin Christine Schraner Burgener vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und der Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Boris Zürcher, teil, zusammen mit den Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) und von Travail.Suisse.

veröffentlicht: 16. März 2022 16:20
aktualisiert: 16. März 2022 16:20
Quelle: sda

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