Flüchtlingshilfe fordert Stopp der Überstellungen nach Bulgarien
(wap) Eine kranke Frau aus Sri Lanka darf nicht in das Erstaufnahmeland Bulgarien ausgeschafft werden. Mit diesem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht am 11. Februar eine Anordnung des Staatssekretariats für Migration aufgehoben: In Bulgarien erhalte die Frau die benötigte medizinische Betreuung nicht, so die Begründung.
Für Rückführungen nach Bulgarien sei angesichts der Probleme im Land eine Einzelfallprüfung notwendig, so die Richter. Einen vollständigen Verzicht auf Überführungen nach Bulgarien hält das Gericht allerdings nicht gerechtfertigt.
Die Schweizer Flüchtlingshilfe sieht dies anders und fordert nun einen umfassenden Stopp der Überstellungen nach Bulgarien. Dort sei nicht nur der Zugang zu Asylverfahren erschwert, sondern auch die Versorgung mit Unterkünften, Nahrung und medizinischer Betreuung. «Selbst Personen, denen Asyl gewährt wird, bleiben existenziell gefährdet», schreibt die Flüchtlingshilfe in einem Communiqué vom Mittwoch.