Frauen-Quäler muss acht Jahre hinter Gitter

28.08.2017, 14:05 Uhr
· Online seit 28.08.2017, 13:01 Uhr
Das Bezirksgericht Brugg AG hat einen 63-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Nötigung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Mann hatte sieben Frauen betäubt, geschändet und dabei gefilmt.
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Das Gericht folgte in seinem am Montag eröffneten Urteil weitgehend der Anklage, die elf Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte. Schuldig gesprochen wurde der Elektroningenieur aus Hendschiken AG unter anderem wegen sexueller Nötigung in elf Fällen, Gefährdung des Lebens, wegen einfacher und schwerer versuchter Körperverletzung, Pornografie und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Abartige Sadomaso-Fantasien

Der Beschuldigte war immer wieder ähnlich vorgegangen. Auf einer Dating-Plattform kontaktierte er Frauen - vornehmlich Schwarzafrikanerinnen, die auf der Suche nach einer festen Beziehung oder einem Ehemann waren. Hatte er ihr Vertrauen gewonnen, bot er ihnen Geld an, damit sie eine Tablette oder ein Getränk mit dem Betäubungsmittel Rohypnol einnahmen.

An den sedierten Frauen nahm der Mann dann verschiedene sexuelle Handlungen vor. Laut der Staatsanwältin ging er dabei rücksichtslos und grausam vor. So brachte er den Frauen Stromkabel an den Brustwarzen an, malträtierte sie mit einer Vakuumpumpe an der Brust, bis sie vor Schmerz schrien und zwang sie zum Oralverkehr.

Es sei ihm darum gegangen «Dominanz» auszuleben und die Frauen durch die Sedierung «unterwürfig» zu machen, sagte der Beschuldigte. Er habe seine Sadomaso-Fantasien ausleben wollen. Das Ganze sei jedoch einvernehmlich gewesen. «Ich habe für alles bezahlt und bekommen, was ich wollte.»

Durch Indoor-Hanfanlage aufgeflogen

Den Frauen hatte er so hohe Dosen Rohypnol verabreicht, dass sie sich anschliessend wegen mittelschweren oder schweren Bewusstseinsstörungen nicht mehr erinnern konnten, was er mit ihnen angestellt hatte. Die Wirkung des Betäubungsmittels hatte er ihnen verschwiegen oder auf Nachfrage heruntergespielt. Die Opfer sagten später in der Einvernahme übereinstimmend aus, dass sie sich nicht auf solche Sexspiele eingelassen hätten.

Die Übergriffe flogen im März 2014 auf. Nach einem Wasserschaden in einer Lagerhalle in Hausen AG entdeckte die Feuerwehr eine Indoor-Hanfanlage, die vom Beschuldigten betrieben wurde. Später fand die Polizei Videoaufnahmen, auf denen der Mann sechs der sieben sexuellen Übergriffe in den Jahren 2010 bis 2013 dokumentiert hatte.

Gemäss Anklage besass der Beschuldigte überdies 48 Dateien mit Kinderpornografie und 15 mit Tierpornografie. Zudem hatte er Aufnahmen aus dem Internet heruntergeladen mit Darstellungen von Frauen, die gequält und erniedrigt werden.

«Nur BDSM-Sex»

Während des zweitägigen Prozesses in der vergangenen Woche zeigte der 63-Jährige keinerlei Reue. Zutiefst bereue er nur, dass er die Videos gemacht habe, sagte er in seinem Schlusswort. «Ohne Video wären wir nicht hier. Es wäre niemandem etwas passiert. Ich hätte meinen Spass gehabt und die Frauen ihr Geld.»

Sein Verteidiger plädierte auf 18 Monate Freiheitsentzug. Was auf den Videos zu sehen sei, sei nicht mehr und nicht weniger als BDSM-Sex, wie er in einschlägigen Etablissements angeboten werde. Dass die Frauen gefleht hätten aufzuhören, gehöre zum Spiel. Bei dieser Art Sex sei Geld das einzige Kriterium, wie weit es gehen soll.

Sein Mandant sei deshalb einzig wegen der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und einigen andern Nebenpunkten zu verurteilen. Freizusprechen sei er jedoch insbesondere von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung, der Gefährdung des Lebens und der Körperverletzung.

veröffentlicht: 28. August 2017 13:01
aktualisiert: 28. August 2017 14:05
Quelle: SDA

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