Schweiz

Frauen sollen keine Überbrückungsrente kriegen

29.01.2020, 12:40 Uhr
· Online seit 29.01.2020, 12:23 Uhr
Eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose soll es nur geben, wenn der Antragsteller ein Mann ist. Das fordert die Wirtschaftskommission des Nationalrates und erntet Kritik von links.
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Die neue Sozialleistung ist Teil eines Massnahmenpakets für ältere Arbeitslose. Der Bundesrat will damit nicht zuletzt die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit erhöhen. Er zieht aber auch die Lehren aus dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative. Im Hinblick auf die Abstimmung über die SVP-Begrenzungsinitiative im Mai will er etwas Konkretes in der Hand haben.

Die Idee: Ältere Arbeitslose sollen von einer Überbrückungsrente profitieren bis sie pensioniert werden. Das Geld käme ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren zu Gute, damit sie nicht von der Sozialhilfe abhängig werden.

Frauen blieben aussen vor

Diese Massnahme begrüsst die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates im Grundsatz, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. In einem Mitbericht an die federführende Gesundheitskommission fordert sie jedoch weitreichende Einschränkungen.

Ausgesteuerte Arbeitslose sollen erst ab 62 Jahren eine Überbrückungsrente beziehen können. Zudem soll diese nur bis zum Zeitpunkt ausbezahlt werden, bis die AHV-Rente bezogen werden kann. Bei Frauen ist das im Alter von 62 Jahren. Faktisch wären sie von der Überbrückungsrente ausgeschlossen. Weiter spricht sich die Kommission gegen die Steuerbefreiung der Rente aus und fordert ein Verbot von Überweisungen der Leistungen ins Ausland.

Die SP spricht in einer ersten Reaktion von einem «Affront» und «Hohn» gegen ältere Arbeitnehmende. Mit dem Ausschluss der Frauen verkomme die Vorlage zu einer «reinen Alibiübung», schreibt die Partei in einer Mitteilung.

veröffentlicht: 29. Januar 2020 12:23
aktualisiert: 29. Januar 2020 12:40
Quelle: CH Media

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