Freiheitsstrafe für Messerstecher ist definitiv
Das Bundesgericht hat den Fall nun abgeschrieben, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Der heute 21-jährige Verurteilte hat bald drei Jahre seiner Strafe verbüsst, da die Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet werden.
An der Street Parade 2016 hatte er zusammen mit einem Kollegen zwei Frauen angemacht. Diese entfernten sich, aber die jungen Männer belästigten sie weiter. Schliesslich verpasste eine der Frauen dem Verurteilten eine Ohrfeige. Er wollte zurückschlagen, wurde aber von anderen Street Parade-Besuchern zurückgehalten.
Die Situation eskalierte und zwei Franzosen setzten sich für die Frauen ein. Mit dem mitgebrachten Messer stach der Verurteilte auf jeden der beiden Männer einmal ein und fügte ihnen rund acht Zentimeter tiefe Stichverletzungen zu.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann 2017 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Es wies ihn zudem in eine Einrichtung für junge Erwachsene ein. Das Zürcher Obergericht hob die Massnahme auf, erhöhte die Freiheitsstrafe aber auf zehn Jahre. (Urteil 6B_40/2019 vom 25.06.2019)