Gebühren nur in Ausnahmefällen: Kommission stärkt Öffentlichkeitsprinzip
(rwa) Einzig, wenn ein Zugangsgesuch eine äussert aufwändige Bearbeitung durch die Behörden erfordert, soll eine Gebühr erhoben werden können. Diese darf aber 2000 Franken nicht überschreiten. Das empfiehlt die SPK ihrem Rat. Der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen deutlich aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Angestossen hatte die Gesetzesrevision die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher mit einer parlamentarischen Initiative.
In der Vernehmlassung war das Ansinnen mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Für die Vorlage sprachen sich 18 Kantone und 16 von 21 Organisationen aus. Von der Parteien befürworten FDP, glp, SP und SVP die Gesetzesänderung, während die CVP sie ablehnt. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Frühjahrssession behandelt.