Schweiz

Genf verbietet Ansammlungen von mehr als 15 Personen

14.10.2020, 14:55 Uhr
· Online seit 14.10.2020, 14:51 Uhr
Der Kanton Zürich reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Ab dem 15. Oktober müssen in Gastrobetrieben Masken getragen werden, sofern der Konsum nicht ausschliesslich sitzend erfolgt.
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(sre) Der Kanton Zürich führt in Gastronomiebetrieben, Bars und Clubs eine generelle Maskenpflicht ein. Sofern der Konsum nicht ausschliesslich im Sitzen erfolgt, muss ab dem 15. Oktober eine Maske getragen werden, wie der Kanton am Mittwoch mitteilt. Man reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen. «Die bisher getroffenen Massnahmen scheinen das Infektionsgeschehen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichend eindämmen zu können», heisst es in der Mitteilung.

Zudem gilt neu bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen in Innenräumen eine Maskenpflicht. Vorher lage die Grenze noch bei 100 Personen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Oktober.

Private Feste mit mehr als 100 Personen sind verboten

Noch einen Schritt weiter geht der Kanton Genf: Dort gilt nun eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen, wie der Kanton in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Zudem sind Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten.

Ebenfalls verboten sind private Veranstaltungen mit über 100 Personen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen gilt die Maskentragpflicht, und es müssen Kontaktdaten erhoben werden.

veröffentlicht: 14. Oktober 2020 14:51
aktualisiert: 14. Oktober 2020 14:55
Quelle: CH Media

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