Genfer Anwalt kritisiert Bundesanwaltschaft im VW-Abgasskandal

01.05.2019, 15:57 Uhr
· Online seit 01.05.2019, 15:47 Uhr
Im Abgasskandal um Volkswagen wirft der Genfer Anwalt Jacques Roulet der Bundesanwaltschaft Untätigkeit vor. Er fordert mehr Tempo bei der Strafuntersuchung gegen VW und die Schweizer Autoimporteurin Amag.
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Der Anwalt, der die Interessen von 500 Klägern verteidigt, beschwert sich in einem Schreiben an die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, Bundesanwalt Michael Lauber und Bundesrätin Karin Keller-Sutter über die «Verzögerungen in einem Fall von nationaler Bedeutung». Die Schreiben des Anwalts lag am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

In der Beschwerde erinnert der Anwalt daran, dass das Bundesstrafgericht die Bundesanwaltschaft (BA) im November 2016 angewiesen hatte, eine Strafuntersuchung gegen VW und Amag zu eröffnen. Der Anwalt ist jedoch der Ansicht, dass die BA seit diesem Gerichtsentscheid «untätig» geblieben ist.

Die BA habe keine anderen Ermittlungsarbeiten erledigt als die Sortierung von Dokumenten. Es gab keine Anklagen und keine Anhörungen. Der Anwalt ist auch überrascht, dass der Fall im Ausland Fortschritte mache, während er in der Schweiz ins Stocken geraten zu sein scheine.

Die BA wies in einer Stellungnahme auf die Einzigartigkeit des Falls hin. Mehr als ein Terabit an Daten - dies entspreche 1,8 Millionen Dokumenten - seien gesammelt und analysiert worden.

Die Relevanz dieser Dokumente für die Strafuntersuchung müsse abgeklärt werden. Weiter sei ein Rechtshilfegesuch an Deutschland gestellt, aber noch nicht beantwortet worden, schreibt die BA.

Sie rät dem Genfer Anwalt, die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um möglicherweise einen Verstoss gegen den Grundsatz der Schnelligkeit eines Verfahrens festzustellen.

Roulet weist weiter darauf hin, dass die dem Autohersteller und der Amag vorgeworfenen Straftaten eine Verjährungsfrist von sieben Jahren haben. Für einige Autos sei die Verjährungsfrist wahrscheinlich schon vorbei.

Für die anderen sei es unwahrscheinlich, dass ein erstinstanzliches Urteil rechtzeitig in den Jahren 2019 oder 2020 gefällt werde. Öffentlich bekannt wurde der Abgasskandal im September 2015.

In der Schweiz waren rund 180'000 Besitzer von Fahrzeugen des VW-Konzerns von der Diesel-Affäre betroffen. In der Deutschschweiz reichte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) als Vertreterin von 6000 betroffenen Autobesitzern zwei Klagen gegen VW und Amag ein.

Ende Februar scheiterte die SKS mit einer der beiden vor Bundesgericht. Mit der Feststellungsklage wollte sie erreichen, dass ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der Abgasmanipulation von VW feststellt. Weiter hängig ist aber eine Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern und die Amag beim Handelsgericht Zürich.

Weitere rund 2000 Kunden beteiligen sich mit der Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC an einer europäischen Sammelklage in Deutschland.

veröffentlicht: 1. Mai 2019 15:47
aktualisiert: 1. Mai 2019 15:57
Quelle: SDA

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