Bundesgericht

Genfer Justiz darf Handydaten eines Minderjährigen erheben

28.11.2019, 12:07 Uhr
· Online seit 28.11.2019, 12:05 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Minderjährigen abgewiesen, der mutmasslich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert. Der junge Mann ist seit Ende Juni in Untersuchungshaft und wehrte sich gegen die rückwirkende Erhebung seiner Handydaten.
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Die Erhebung war von der Jugendanwaltschaft Genf verfügt worden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Beschwerde des Jugendlichen unzureichend begründet ist. Mit der Massnahme werde nicht stark in die Rechte des Betroffenen eingegriffen, da lediglich die Randdaten eruiert würden.

Die Genfer Jugendanwaltschaft leitete Ende Juni aufgrund eines Berichtes des Nachrichtendienstes des Bundes eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten ein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden drei Gaspistolen, zwei Messer, eine Machete, zwei Handys und Informatik-Geräte sichergestellt.

In den Unterlagen des Minderjährigen befand sich unter anderem eine Anleitung zum Bau einer Bombe. Die Auswertung des Computers ergab, dass der junge Mann am Tag der Eröffnung der Strafuntersuchung im Internet zur terroristischen Attacke auf Muslime in Christchurch/Neuseeland recherchiert hatte.

Der bei seiner Verhaftung 17 Jahre und 8 Monate alte Schweizer sagte aus, nicht religiös zu sein. Er verneinte jegliche Verbindung zur Terrormiliz IS. Er gab an, unter dem Einfluss eines «Gurus» gestanden zu haben. Im September bewilligte das Bundesgericht die Untersuchungshaft für den Minderjährigen. (Urteil 1B_487/2019 vom 11.11.2019)

veröffentlicht: 28. November 2019 12:05
aktualisiert: 28. November 2019 12:07
Quelle: sda

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