Streit um Rebland

Gericht pfeift Kesb zurück, Seniorin muss trotzdem ins Heim

07.01.2020, 09:39 Uhr
· Online seit 07.01.2020, 09:36 Uhr
Ein Walliser Bezirksgericht urteilt: Die lokale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat eine Seniorin ohne Grund unter Beistandschaft gestellt. Der Betroffenen hilft dies nichts. Nach der Urteilsverkündung schickt die Kesb die Frau ins Heim.
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Ein Erbschaftsstreit hat für eine Weinbergbesitzerin im Unterwallis einschneidende Konsequenzen. Nachdem sich Verwandte an die lokale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wandten, stellte die Kesb Coteaux du Soleil die Frau unter Beistandschaft, blockierte ihre Konten und verrechnete ihr rund 100'000 Franken für die Arbeit der von ihr abgelehnten Beistände.

Alles zu Unrecht, urteilt nun in erster Instanz das Bezirksgericht Hérens und Conthey. Entsprechend hat es eine Klage wegen gewerbsmässigen Betrugs gegen den Erben der Dame – einen mit ihr befreundeten Winzer – vollumfänglich abgewiesen. Der Kanton Wallis muss nun dem Winzer eine Genugtuung zahlen.

Der Anwalt der Betroffenen erklärte gegenüber der Westschweizer Zeitung «Le Matin», dass nun auch die Kesb belangt werden solle. Diese soll die 100'000 Franken zurückzahlen, welche die Kesb aus dem Konto der Betroffenen abgezweigt hat, um die von ihr widerrechtlich angeordnete Beistandschaft zu finanzieren.

Für die hochbetagte Frau, die bis anhin bei dem befreundeten Winzer gewohnt hat, bedeutet das Urteil kein Happy End. Nach dem Urteil wurde bekannt: Die Kesb weist die Dame laut «Walliser Boten» in ein Heim ein. Und zwar per sofort.

(wap)

veröffentlicht: 7. Januar 2020 09:36
aktualisiert: 7. Januar 2020 09:39
Quelle: CH Media

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