Schweiz

Geschäftsmieten: Nationalrat will Gesetz nicht versenken

29.10.2020, 12:35 Uhr
· Online seit 29.10.2020, 12:31 Uhr
Wer sein Geschäft wegen Corona schliessen musste, soll für diese Zeit nur 40 Prozent seiner Miete bezahlen. Das hat der Nationalrat nach einer emotionalen Debatte im Grundsatz beschlossen. Damit ist das neue Gesetz aber noch nicht im Trockenen.
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(rwa) Weil die vorberatende Rechtskommission gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollte, geht das Geschäftsmietegesetz zur Detailberatung wieder zurück in die Kommission. Für ihren Entscheid erntete sie am Donnerstag in der Sondersession des Nationalrates harsche Kritik.

Das Parlament habe in der Sommersession selbst die Hoffnungen auf eine Lösung geschürt, monierte Niklaus Gugger (EVP/ZH). Nun dürfe das Gewerbe nicht wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen werden. «Der Verrat an ihnen wäre beispiellos.» Auch Judith Bellaïche (GLP/ZH) betonte, eine Pirouette schade der Glaubwürdigkeit.

Gesetz schafft neue Ungerechtigkeit

In der Tat vollzog die Kommission eine Kehrtwende. National- und Ständerat hatten den Bundesrat mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen beauftragt, eine gesetzliche Regelung bei den Geschäftsmieten auszuarbeiten. Kernelement ist ein Mieterlass von 60 Prozent für Geschäftsmieter, die in der Coronakrise schliessen mussten. Gelten soll die neue Regelung bis zu einer Mietobergrenze von 20'000 Franken. Für Vermieter, die deshalb in finanzielle Schieflage geraten, soll ein Härtefallfonds in der Höhe von 20 Millionen Franken geschaffen werden.

Trotzdem empfahl die Kommission ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, nicht auf das Gesetz einzutreten. Den Ausschlag gaben die CVP-Vertreter, die sich in der Kommission gegen die Vorlage stellten. Es sei stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werde, erklärte Philipp Bregy (CVP/VS) im Namen der Kommission. Mit dem Gesetz werde zudem nur jenen Gewerblern geholfen, die eine Miete ausrichten müssten.

Dialog zwischen Mieter und Vermieter funktioniert

Die FDP zweifelte grundsätzlich am Handlungsbedarf. Viele Mieter und Vermieter hätten sich bereits in der «gutschweizerischen Tradition des Dialogs» geeinigt, erklärte Christa Markwalder (BE). «Diese Werte müssen wir in Krisensituationen auch leben.» Das Gesetz sei kein probates Mittel, um eine willkürliche Pauschallösung zu erlassen. Pirmin Schwander (SZ) warnte im Namen der SVP vor einer Kettenreaktion, falls Vermieter nicht mehr die ganzen Einnahmen erhielten.

Skeptisch ist auch der Bundesrat. Er verzichtete deshalb darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen. Ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern sei zu vermeiden, argumentierte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Der Bundesrat verweist auch auf einen Monitoringbericht, wonach sich Mieter und Vermieter in 62 Prozent der Fälle einigen konnten, sofern aktiv nach einer Lösung gesucht wurde.

Wasser steht Gastwirten bis zum Hals

Die Befürworter erachten angesichts der zweiten Welle eine einheitliche Lösung als dringender denn je. Jeder fünfte Mieter habe eine Senkung verlangt, aber nicht erhalten, erklärte Florence Brenzikofer (Grüne/BL) mit Verweis auf eine Studie von Gastrosuisse. «Das Wasser steht den Gastwirten bis zum Hals.» Zudem müsse auch die Immobilienlobby ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Am Ende trat der Nationalrat mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen denkbar knapp auf das Gesetz ein.

Nun wird die Rechtskommission voraussichtlich bereits nächste Woche mit der Detailberatung beginnen. In der Wintersession wird sich auch der Ständerat über das Geschäft beugen. Am Ende könnte jedoch das Stimmvolk das letzte Wort haben. Der Hauseigentümerverband (HEV) schliesst nicht aus, gegen das neue Gesetz das Referendum zu ergreifen.

veröffentlicht: 29. Oktober 2020 12:31
aktualisiert: 29. Oktober 2020 12:35
Quelle: CH Media

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