Schweiz

Gesellschaft für Gynäkologie empfiehlt Homeoffice für Schwangere

05.08.2020, 17:05 Uhr
· Online seit 05.08.2020, 17:05 Uhr
Schwangere Frauen gehören neu zur Risikogruppe bei Corona-Infektionen. Sie sollen wenn möglich im Homeoffice arbeiten können, empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).
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(agl) Neue Studien deuten darauf hin, dass bei schwangeren Frauen mit einer Covid-19-Infektion ein erhöhtes Risiko eines schweren Verlaufs besteht. Dies insbesondere wenn bereits Risikofaktoren wie Übergewicht oder Begleiterkrankungen vorliegen. Das Bundesamt für Gesundheit teilte am Mittwoch mit, dass Schwangere deshalb ab sofort auf der Liste der besonders gefährdeten Personen stehen.

Die SGGG spricht zudem verschiedene Empfehlungen aus, die sie ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte. So seien beispielsweise Arbeitgeber dazu verpflichtet, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Seien die Schutzmassnahmen ungenügend, könnte eine schwangere Frau mit einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis von ihrem Arzt oder ihrer Gynäkologin zu Hause bleiben. Wenn möglich, sollte es schwangeren Frauen jedoch ermöglicht werden, im Homeoffice zu arbeiten.

Partner sollen bei der Geburt trotzdem dabei sein dürfen

Den Frauen sowie deren Partnern empfiehlt die SGGG zudem, «stark frequentierte Orte und Stosszeiten zu meiden und ausserhalb der Wohnung eine Schutzmaske zu tragen», dies insbesondere in Gebieten mit steigenden Fallzahlen. «Im Fall eines verdächtigen Symptoms bei einem Familienmitglied der Schwangeren muss der Covid-19-Test veranlasst werden», schreibt die SGGG.

Wird eine Schwangere positiv auf das Coronavirus getestet, soll sie «engmaschig überwacht werden», um mögliche Komplikationen schnell zu erkennen. Eine Infektion sei jedoch kein Grund, eine Betroffene in eine Zentrumsklinik zu verlegen, solange kein schwerer Verlauf vorliegt. Das Ärzteteam vor Ort entscheide, ob die Geburt dort erfolgen kann, wo sie geplant war.

Bei der Geburt selbst soll der Partner oder die Partnerin auch bei infizierten Frauen dabei sein können, schreibt die SGGG. Dies jedoch nur, solange sie gesund sind. «Sollte er oder sie Covid-19-Symptome zeigen, muss sich die Begleitperson vor Betreten der Geburtsklinik testen lassen.» Auch Stillen sei möglich, solange die Hygienemassnahmen eingehalten würden.

veröffentlicht: 5. August 2020 17:05
aktualisiert: 5. August 2020 17:05
Quelle: CH Media

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