Schweiz

Gewässerschutz: Die Grenzwerte für Pestizide werden nur teilweise erhöht

18.02.2020, 10:13 Uhr
· Online seit 18.02.2020, 10:13 Uhr
Die neue Gewässerschutzverordnung behandelt Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen, nicht gleich wie andere. Pro Natura bezeichnet die Unterscheidung als «nicht akzeptabel. »
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(wap) Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) herausgegebene Gewässerschutzverordnung behandelt Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen, ab dem 1. April besonders. Wie das UVEK am Dienstag bekannt gab, hat der Trinkwasserschutz bei diesen Gewässern Priorität. Konkret bedeutet dies, dass dort am bisherigen Grenzwert für Pestizide festgehalten wird.

Aktuell liegt dieser bei 0.1 Mikrogramm pro Liter. Die Wasser dürfen deshalb nicht stärker mit Pestiziden belastet sein als das Trinkwasser selbst. Bei 12 Stoffen wurden die Grenzwerte gesenkt, darunter sind auch drei Arzneimittel.

Andere Regeln gelten neuerdings für Gewässer, die nicht der Trinkwassergewinnung dienen. Hier wird der Grenzwert für 14 Stoffe erhöht, darunter das Fungizid Cyprodinil. Die 14 Stoffe stellten keine Gefahr für Wasserlebewesen dar, schreibt das UVEK. Nicht erhöht wird der Grenzwert für das umstrittene Glyphosat.

Die Naturschutzorganisation Pro Natura hat die Unterscheidung umgehend kritisiert. Dass im Wasser, das nicht als Trinkwasser dient, sogar höhere Grenzwerte vorgesehen sind, sei nicht akzeptabel. «Umweltgifte richten Schaden an, unabhängig davon, wie das belastete Wasser verwendet wird,» sagt Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutzpolitik Pro Natura.

Er fordert: «Die hochtoxischen Pestizide sollen generell nicht mehr verwendet werden.» In Zukunft müsse eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide geschaffen werden .

Die Erhöhung von Grenzwerten war in der Vernehmlassung von verschiedenen Seiten stark kritisiert worden. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Kantone zuständig.

veröffentlicht: 18. Februar 2020 10:13
aktualisiert: 18. Februar 2020 10:13
Quelle: CH Media

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