Gewalttäter aus Klinik geflüchtet
Die Strafuntersuchung gegen den Flüchtigen läuft bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden wegen schwerer Körperverletzung. Der 32-Jährige ist gestern getürmt, trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Gewalttäter bis jetzt nicht gefunden werden.
Kind geschlagen und getreten
Laut der Justizdirektion des Kantons Zürich wurde der 32-jährige Mann letztes Jahr in Trogen erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals vor, den 12 bis 14 Monate alten Sohn seiner Lebenspartnerin gequält zu haben. Das Kind habe dabei Verbrennungen erlitten, es sei getreten, gebissen und an den Ohren hochgehoben worden. Auch wurde das Baby zigmal geohrfeigt.
Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter
Um zu Verhindern, dass die Übergriffe ans Tageslicht kamen, schüchterte er zudem seine Lebenspartnerin ein und habe auch sie geschlagen. Erst als das Kind ins Spital eingeliefert werden musste, flogen die Misshandlungen auf. Der Angeklagte bestritt damals Teile der Vorwürfe. Es tue ihm leid, er sei mit der Situation überfordert gewesen. Die zuständige Staatsanwaltschaft zog das Urteil daraufhin weiter ans Obergericht.
Von Ausserrhoden nach Zürich
Der 32-jährige Mann wurde nach seiner Verurteilung aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies im Kanton Zürich eingewiesen. Der Häftling hatte sich im Gefängnis aufgrund einer disziplinarischen Sanktion im Arrest befunden und wurde kürzlich von Ärzten wegen akuter Selbstmordgefahr in eine psychiatrische Klinik versetzt.
Aus Platzgründen in Winterthur
Da alle psychiatrischen Klinikplätze belegt waren, wurde der Häftling in eine allgemeinpsychiatrische Akutabteilung der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Klinik Schlosstal, verlegt. Von dort entwischte der Häftling gestern Nachmittag.
Die Polizei warnt vor dem 32-Jährigen. Er sei als gewalttätig bekannt, deshalb solle man vorsichtig sein, wenn man ihn sieht. «Man sollte den Mann nicht ansprechen, sondern sofort den Notruf wählen», sagt Marc Besson, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich.