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Glarner Regierung verweist Abstimmungsgegner ans Bundesgericht
· Online seit 11.11.2021, 08:51 Uhr
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Die Beschwerdeführer verlangten die Absetzung beziehungsweise Verschiebung der Abstimmung vom 28. November 2021, wie der Kanton Glarus am Donnerstag schrieb.
Weiter solle das Ergebnis der Abstimmung aufgehoben werden. Es sei zudem förmlich festzuhalten, dass die in der Bundesverfassung festgeschriebene Abstimmungsfreiheit verletzt worden sei.
Die Glarner Regierung trat auf keine dieser Beschwerden ein, weil die fraglichen Informationen zu den nationalen Abstimmungsunterlagen nicht im direkten Einflussbereich des Glarner Regierungsrates liegen würden. Die Beschwerdeführer können den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
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