Glarus: Beim eigenen Anwalt eingebrochen

18.04.2019, 12:24 Uhr
· Online seit 18.04.2019, 12:00 Uhr
Ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft Glarus vorwirft, bei seinem eigenen Anwalt eingebrochen zu sein, wurde zurecht in Untersuchungshaft gesetzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen.
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Der Glarner war einige Zeit zuvor fristlos von seiner Arbeitgeberin entlassen worden. Diese wirft ihm vor, 114'000 Franken veruntreut zu haben, weshalb sie Anzeige gegen ihn erstattete.

Um das veruntreute Geld wieder zurückzuerstatten, nahm der Gekündigte ein Darlehen bei den Grosseltern in der Höhe von 140'000 Franken auf. Am 11. und am 19. Dezember 2018 brachte der Mann jeweils einen Barbeitrag von 60'000 Franken zu seinem Anwalt. Beide Male behielt er 10'000 Franken für sich.

Bei seinem ersten Gang zum Anwalt liess der Glarner sich von einem Mann begleiten. Der Anwalt sollte nun Vergleichsverhandlungen mit der Bank aufnehmen.

Drei Tage nach der zweiten Geldübergabe wurde beim Anwalt eingebrochen. Die drei Diebe nahmen unter anderem zwei Tresore mit etwa 160'000 Franken mit.

Bei ihrer Tat wurden sie jedoch beobachtet, und der Zeuge konnte Angaben zum Fluchtfahrzeug und zum Auto-Kennzeichen machen. Lediglich bei der letzten Ziffer war er sich nicht sicher, ob es sich um eine sechs oder eine neun gehandelt hatte.

Ein Mini-Van, der zur Beschreibung des Zeugen passte und das angegebenen Kennzeichen hatte, wurde genau eine Woche nach dem Einbruch von der Polizei kontrolliert. Und auf dem Beifahrersitz sass der beschuldigte Glarner.

Nach telefonischem Aufgebot erschien der Mann Anfang Februar freiwillig bei der Polizei. Bei der Einvernahme mochte er sich nicht mehr an den Namen des Mannes erinnern, der ihn zur ersten Bargeldübergabe begleitet hatte. Und den Mini-Van-Fahrer kenne er nicht gut, sagte er aus.

Das Bundesgericht hat aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse entschieden, dass der Mann zurecht in Untersuchungshaft gesetzt wurde. Es bestehe ein dringender Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr. (Urteil 1B_121/2019 vom 08.04.2019)

veröffentlicht: 18. April 2019 12:00
aktualisiert: 18. April 2019 12:24
Quelle: SDA

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