EU-Gesetze

Gleicher Status wie Bündnerfleisch: «Zuger Kirschtorte» auch in der EU geschützt

02.11.2020, 08:27 Uhr
· Online seit 02.11.2020, 08:26 Uhr
Drei weitere Schweizer Produkte sind in der EU vor Nachahmung oder missbräuchlicher Verwendung geschützt. Das haben die Schweiz und die EU beschlossen.
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(rwa) Der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft der Schweiz und der EU habe einen Beschluss unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen «Jambon cru du Valais», «Lard sec du Valais» und «Zuger Kirschtorte» in der EU gewährleistet, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft am Montag mit. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen.

Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Sie sind nun auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Bereits heute schützt das Abkommen bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».

Der Beschluss ist gestern Sonntag in Kraft getreten. Für die «Zuger Kirschtorte» gilt eine Übergangsregelung: Die Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden. Seit 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) gegenseitig. Anfang 2021 sollen weitere Bezeichnungen dazukommen.

veröffentlicht: 2. November 2020 08:26
aktualisiert: 2. November 2020 08:27
Quelle: CH Media

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