Grippeimpfung ohne Arztrezept

09.11.2015, 14:55 Uhr
· Online seit 09.11.2015, 12:11 Uhr
In mehreren Kantonen ist es Apothekerinnen und Apothekern unter gewissen Bedingungen erlaubt, ohne ärztliches Rezept Impfungen gegen die Grippe vorzunehmen. Voraussetzung ist eine spezielle Ausbildung.
René Rödiger
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Den Auftakt hatte Zürich im Frühling gesetzt, mittlerweile können auch in Solothurn, Freiburg und Neuenburg ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker diese Dienstleistung anbieten. In Bern wird für die saisonale Grippeimpfung 2015/2016 ein entsprechendes Pilotprojekt durchgeführt, wie der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit entsprechende Medienmeldungen vom Wochenende.

In weiteren Kantonen seien zudem entsprechende Diskussionen im Gang. Nebst Grippeimpfungen dürfen Apothekerinnen und Apotheker in Neuenburg, Zürich und Solothurn auch Impfungen gegen weitere Infektionskrankheiten vornehmen, etwa gegen Masern, Hepatitis A und B oder die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME). Impfen lassen dürfen sich in den meisten Kantonen nur gesunde Personen ab 16 Jahren.

Die neu zugelassene Dienstleistung in den Apotheken soll sich primär an jene Kundinnen und Kunden richten, die sich zwar impfen lassen wollen, aber den aufwendigen Weg in die Arztpraxis und damit verbundene Wartezeiten scheuen. Das Angebot dürfte zudem Personen ansprechen, die wegen ihres guten Gesundheitszustandes selten oder nie zum Arzt gehen.

Nach der speziellen Weiterbildung, welche die Apotheker und Apothekerinnen für das Impfen qualifiziert, besteht laut pharmaSuisse eine hohe Nachfrage.

Um sich möglichst gut vor der saisonalen Grippe zu schützen, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November impfen zu lassen.

veröffentlicht: 9. November 2015 12:11
aktualisiert: 9. November 2015 14:55
Quelle: SDA

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