Grösserer Teil der Arztrechnung selber zahlen

18.01.2019, 15:51 Uhr
· Online seit 18.01.2019, 15:48 Uhr
Kranke sollen sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) beschlossen, die Franchisen zu erhöhen - zunächst um 50 Franken.
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Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die SGK ihrem Rat, eine entsprechende Gesetzesvorlage anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat würde damit die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen.

Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen soll bereits mit dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung vorgenommen werden. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit stärkt dieser neue Mechanismus die Eigenverantwortung der Versicherten und deren Kostenbewusstsein. Zudem trage er zur Eindämmung des Kostenanstiegs bei, argumentieren die Befürworter.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Massnahme treffe vornehmlich chronisch kranke und ältere Menschen, die auf medizinische Behandlungen angewiesen seien, argumentieren die Gegner. Zudem sei die Kostenbeteiligung der Versicherten schon heute hoch.

Abgelehnt hat die Kommission diverse Motionen aus dem Nationalrat, die Anpassungen bei der ordentlichen Franchise oder bei den Wahlfranchisen verlangen. Die Forderungen würden mit dem Anpassungsmechanismus erfüllt, hält sie fest.

Anders als der Nationalrat will die Ständeratskommission ausserdem Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, nicht dazu verpflichten, drei Jahre lang dabei zu bleiben. Die SGK beantragt ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzutreten.

Sie kam zum Schluss, dass dies die Eigenverantwortung nicht stärken, sondern sogar noch schwächen könnte. Dies, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu seien. Viele Versicherte könnten zu tieferen Franchisen wechseln, argumentieren die Gegner. Zudem sei die Zahl jener, die je nach Gesundheitszustand die Franchise vorübergehend wechselten, sehr gering.

Der Nationalrat möchte mit der Regelung verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen.

veröffentlicht: 18. Januar 2019 15:48
aktualisiert: 18. Januar 2019 15:51
Quelle: SDA

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