Die Nachbargemeinde Cugy und eine Gruppe von Anwohnern der Region hatten sich gegen den Windpark im Weiler Chalet-à-Gobet oberhalb von Lausanne gewehrt. Ihre Rekurse gegen den von der Stadt und dem Kanton genehmigten Teilnutzungsplan wurden vom Kantonsgericht nun aber abgelehnt. Damit kann die Stadt Lausanne den Baubewilligungsprozess einleiten.
Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Kantonsgerichts ist das nationale Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundes höher zu gewichten als die Bedenken der Gegner.
Diese hatten bemängelt, dass die bis zu 210 Meter hohen Windturbinen die bewaldete Landschaft des Jorat empfindlich stören könnten. Nach Auffassung des Kantonsgerichts ist das Projekt dagegen auch mit den Normen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes vereinbar, insbesondere auch in Bezug auf den Lärm.