Bahnunfälle

Haftung bei Gefahrentransporten: Ständerat wählt einen Umweg

08.12.2020, 12:12 Uhr
· Online seit 08.12.2020, 12:08 Uhr
Nach dem Unglück von Daillens wollte der Nationalrat die Haftunsgfrage bei Gefahrentransporte rasch klären. Der Ständerat wählt aber einen anderen Weg.
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(mg) Wer ist haftbar, wenn ein Güterzug entgleist? Damit hat sich der Ständerat am Dienstag befasst. Hintergrund ist eine Entgleisung eines Zuges in Daillens im Jahr 2015. Bei diesem Unfall kamen sechs Tankwagen ab den Geleisen und mehrere Tonnen Schwefelsäure und Natronlauge liefen aus. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) kam in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass ein defekter Wagen eines Unternehmens schuld an der Entgleisung war. Nicht restlos geklärt ist, wann das Eisenbahnunternehmen die Wagenbesitzerin haftbar machen kann.

Für den Motionär Frédéric Borloz (FDP/VD) führt dieses System dazu, «dass nicht allen beteiligten Parteien Anreize haben, um nach Möglichkeit Massnahmen zu treffen, die zu einer erhöhten Sicherheit beitragen.» Er forderte daher klärende Bestimmungen über die Haftung beim Gütertransport auf der Schiene. Dabei sollte geklärt werden «welche Partei für welchen Schaden haftet, und die Haftpflichtversicherungen sollten entsprechend angepasst werden.» Der Nationalrat hat die Motion ihres Mitglieds einstimmig angenommen.

Rieder vermutet hinter der Motion eine Grundsatzfrage

Klärungsbedarf sah nun auch die kleine Kammer. Allerdings wollte die vorberatende Kommission zuerst «eine Gesamtschau über die tatsächlichen und rechtlichen Fragen unter Einbezug der internationalen Dimension bei Haftpflichtfragen auf der Schiene.» Sie lehnte daher die Motion ab und reichte ein entsprechendes Postulat ein. Dieser Argumentation folgte nun auch der Ständerat.

Thierry Burkart (FDP/AG) warnte namens der Kommission vor einem Schweizer Sonderweg. Auch war er der Meinung, dass die Haftung eigentlich klar sei – auch wenn der Bundesrat und der Motionär dies bezweifelten. Anderer Meinung war Kommissionskollege Paul Rechtsteiner (SP/SG), er warb dafür die Motion anzunehmen, da sie «ein Problem erkannt hat und dieses klären will.» Beat Rieder (CVP/VS) sah in der Motion gar die Grundsatzfrage, ob man Gefahrentransporte überhaupt wolle: «Die Industrie und die Arbeitsplätze nimmt man gerne, aber die Gefahrentransporte will man lieber nicht.»

Etwas «erstaunt» was alles in diese Vorlage hinein interpretiert werde, war Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Die Motion sei sehr offen formuliert und fokussiere sich auf die Haftungsfrage. Sommaruga warb dafür, dass man die Grundlagen rechtzeitig erarbeite, bevor wieder etwas passiere. Mit 22 zu 17 Stimmen lehnte der Ständerat die Motion schliesslich trotzdem ab. Das Postulat wurde dagegen einstimmig angenommen.

veröffentlicht: 8. Dezember 2020 12:08
aktualisiert: 8. Dezember 2020 12:12
Quelle: CH Media

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