Abgas-Skandal

Handelsgericht weist Schadenersatzklage gegen Amag und VW ab

17.12.2019, 13:43 Uhr
· Online seit 17.12.2019, 13:35 Uhr
Im Abgas-Skandal schmettert das Zürcher Handelsgericht Schadenersatzforderungen gegen die VW-Importeurin Amag und VW ab. Der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) als Klägerin fehle die Prozessfähigkeit, urteilte das Gericht.
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Die SKS prüft nun den Gang vor Bundesgericht. Die Stiftung hatte eine Schadenersatzklage für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht. Begründet wurde der Schadenersatz damit, dass die Autos beim Verkauf als umweltfreundlich angepriesen worden seien, was sie eigentlich nicht waren. Darum seien sie von vornherein überteuert gewesen.

Wegen der Manipulationen der Abgasvorrichtungen hätten die Wagen auf dem Occasionsmarkt zusätzlich an Wert verloren. Die SKS geht insgesamt von einem durchschnittlichen Schaden von 15 Prozent des Neuwerts der betroffenen Autos aus.

Keine Fähigkeit zur Sammelklage

Dabei ging es der SKS auch darum, in der Schweiz Sammelklagen zu ermöglichen und ein entsprechendes Signal an die Politik zu senden. Zumindest vor Gericht konnte nun die SKS ihr Ziel nicht erreichen: Das Handelsgericht sprach der SKS die Möglichkeit ab, solche Sammelklagen einzureichen.

Die Klägerin stelle sich bei der Klage als eigentliches Inkassovehikel zur Verfügung und gehe damit ein erhebliches Risiko ein, hiess es in dem Urteil vom 6. Dezember. Ein solches Vorgehen sei durch den Stiftungszweck der Klägerin aber nicht gedeckt. Daher fehle der SKS die Handlungsfähigkeit.

Darüber hinaus bestünden weitere Nichteintretensgründe, schrieb das Gericht. So sei das Handeln für Unternehmen und Einzelunternehmen, die Autos zu geschäftlichen Zwecken erworben hätten, ebenfalls nicht im Stiftungszweck der Klägern enthalten. Auch die örtliche Zuständigkeit der Klage gegen VW sei nicht gegeben.

Das Gericht erlegte der Stiftung für Konsumentenschutz Gerichtskosten von 120'000 Franken auf und verpflichtete sie zudem, der Amag eine Parteientschädigung von 33'000 Franken zu bezahlen sowie VW eine Entschädigung von 135'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

SKS prüft Gang ans Bundesgericht

Einen solchen Rekurs prüft die Stiftung für Konsumentenschutz nun. Sie könne die Begründung des Handelsgerichtes nicht nachvollziehen, wonach die SKS nicht prozessfähig sei, hiess es in einer Mitteilung vom Dienstag. Der explizite Zweck der Stiftung für Konsumentenschutz umfasse gerade die «Wahrung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten».

Zudem werde dadurch eine effiziente Möglichkeit, Ansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern durchzusetzen, behindert. Die SKS will ihr Ziel, Sammelklagen zu ermöglichen, denn auch auf politischem Weg weiterverfolgen. Sie setze sich im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung ZPO, die nächstes Jahr im Parlament beraten werde, für die Schaffung von kollektiven Rechtsinstrumenten ein, hiess es weiter.

Amag zufrieden

Die Amag begrüsste derweil den Entscheid des Handelsgerichts in einer Mitteilung vom Dienstag. Damit folge das Handelsgericht der Beurteilung der Amag, dass die SKS nicht klageberechtigt sei und dass die Klage auch inhaltlich nicht begründet sei. Hier widerspricht die SKS: Mit den inhaltlichen Frage habe sich das Handelsgericht gar noch nicht beschäftigt.

Die SKS hatte zwei Klagen gegen Amag und VW auf den Weg gebracht: Einerseits die erwähnte Schadenersatzklage, andererseits eine Feststellungsklage. Mit dieser war die Stiftung bereits vor Bundesgericht gescheitert.

Mit der Klage wollten die Konsumentenschützer erreichen, dass ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der Abgasmanipulation von VW feststellt. Das Handelsgericht hatte im Sommer vergangenen Jahres entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Feststellungsklage nicht gegeben seien und sie gar nicht angenommen. Die Bundesrichter wiesen schliesslich auch die Beschwerde der SKS gegen das Urteil ab.

Begründet wurde die Abweisung vom Handelsgericht unter anderem mit dem fehlenden Feststellungsinteresse. Die SKS konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Manipulation der Fahrzeuge auch nach Bekanntwerden des Skandals nach wie vor als Täuschung wirkt.

veröffentlicht: 17. Dezember 2019 13:35
aktualisiert: 17. Dezember 2019 13:43
Quelle: sda

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