Haupttäter verlangen Freisprüche

15.11.2018, 18:04 Uhr
· Online seit 15.11.2018, 17:55 Uhr
Die Verteidiger im Immobilien-Betrugsfall der Genossenschaft Bad Rans haben vor Gericht mehrheitlich Freisprüche gefordert. Mit einem gefährlichen Schneeballsystem sollen die Beschuldigten das Genossenschaftskapital in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.
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Die St.Galler Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche für die beiden Hauptverantwortlichen Freiheitsstrafen von vier und sechs Jahren gefordert.

Die Anklageschrift dokumentiert auf über 250 Seiten, wie dreist die Beschuldigten vorgingen. Im Fall Bad Rans sollen sie 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben.

Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Dieses war nicht von Leistungen abhängig, sondern bloss an den Verkauf geknüpft, was aufgrund der Genossenschafts-Statuten eine verbotene Gewinnbeteiligung darstellt.

Die Verteidiger forderten für die beiden Hauptangeklagten, ein 74-jähriger Unternehmer und ein 67-jähriger Zürcher Architekt, Freisprüche.

Für einen Hotelier, der die Hotelprojekte hätte realisieren sollen, verlangte sein Verteidiger am Donnerstag Teilfreisprüche für strafbare Handlungen abseits der Genossenschaften. Sein Mandant dürfe maximal zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt werden.

Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren gefordert, davon seien zwei Jahre bedingt zu vollziehen mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Drei weitere Beschuldigte - ein Anwalt, eine Buchhalterin, ein Zimmermann - sollen laut Staatsanwaltschaft zu bedingten Geldstrafen von 90 bis 270 Tagessätzen verurteilt werden.

Der Anwalt und der Zimmermann anerkennen die Anschuldigungen nicht. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Der Verteidiger der Buchhalterin verlangte beim Vorwurf der Urkundenfälschung einen Teilfreispruch. Die mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und die mehrfache Misswirtschaft anerkennt die 51-Jährige. Ihr Verteidiger hielt aber eine bedingte Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen für angemessen.

Die Forderungen der Privatkläger im Zusammenhang mit den Genossenschaften wurde von den Beschuldigten abgewiesen oder auf den Zivilweg verwiesen.

Die Akten zum Verfahren füllen inzwischen über 50 Zügelkartons. Zum Beginn der Hauptverhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland waren vor zehn Tagen sechs der acht Beschuldigten erschienen.

Die ehemaligen Verwaltungsräte der Genossenschaften sind wegen Delikten des Insolvenzstrafrechts, wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Misswirtschaft angeklagt.

Die Hauptverhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Die mündlichen Urteile werden voraussichtlich am 30. November eröffnet.

veröffentlicht: 15. November 2018 17:55
aktualisiert: 15. November 2018 18:04
Quelle: SDA

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