Hauseigentümer wehren sich gegen Klimaschutzmassnahmen
Ein Detail im CO2-Gesetz, das im Herbst im Parlament beraten wird, stösst dem Hauseigentümerverband HEV sauer auf: Gemäss der Vorlage, die am Dienstag von der Ständeratskommission zur Annahme empfohlen worden ist, sollen die Kantone verpflichtet werden, Daten zum CO2-Grenzwert in das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister einzutragen. Dieses Register sei weitgehend öffentlich, bemängelt nun der Hauseigentümerverband. Er befürchtet Nachteile für Immobilienbesitzer, die weiterhin mit Öl heizen wollen.
So könne es sein, dass Eigentümer deswegen von Kreditgebern benachteiligt würden, etwa bei der Aufstockung von Hypotheken. Auch sei zu befürchten, dass Mietkautionsversicherungen nicht mehr für Wohnungen in einem mit Öl beheizten Altbau ausgestellt würden. Wohnbauten würden so zu gläsernen Objekten, kritisiert der HEV.
Weiter ist der Verband dagegen, dass erneuerbare Energieträger nur dann zu 100 Prozent angerechnet werden können, wenn gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht wird. Ein Haus, das zu 100 Prozent mit Biogas beheizt werde, sei immer noch besser als ein Haus, das nur halb soviel Energie verbrauche, diese aber aus einer fossilen Heizung beziehe.
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