Schweiz

Hipster-Drink vor Zulassung: Bund beantragt die Legalisierung von Cascara

16.06.2020, 14:15 Uhr
· Online seit 16.06.2020, 14:15 Uhr
Cascara, ein koffeinhaltiges Getränk aus den Schalen und dem Fruchtfleisch von Kaffeekirschen, soll in der Schweiz zugelassen werden. Der Bund will damit ein In-Getränk legalisieren.
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(sat) Mindestens so koffeinhaltig und viel einfacher herzustellen als Kaffee: Das ist Cascara. Wo Kaffeebäume wachsen, wird der wässrige Aufguss aus getrockneten Schalen und getrocknetem Fruchtfleisch der Kaffeekirschen seit Jahrhunderten getrunken. Und zwar heiss wie kalt. Nun boomt das In-Getränke zunehmend auch in der westlichen Welt. Weil Cascara jedoch nichts mehr mit den gerösteten Kaffeebohnen zu tun hat, erliess die EU 2016 de facto ein Import- und Handelsverbot für getrocknete Reste von Kaffeekirschen.

Anders die Schweiz. Im Bundesblatt vom Dienstag beantragt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Zulassung von Cascara. Konkret sollen getrocknete Schalen und getrocknetes Fruchtfleisch von Coffea arabica als «neuartiges, traditionelles Lebensmittel» zugelassen werden. Verwendet werden dürfen für Cascara jedoch nur Kaffeekirschenreste, welche in Jemen, Äthiopien oder Brasilien nach traditioneller Weise 15 bis 25 Tage getrocknet wurden. Gegen die Allgemeinverfügung des BLV kann noch Einsprache erhoben werden.

Während die EU noch immer zögert, steht der Hipster-Drink in der Schweiz damit kurz vor der offiziellen Legalisierung. Zwar werden bereits verschiedene Getränke mit Cascara angeboten, etwa ein aromatisierter Eistee sowie verschiedene Mate-Aufgüsse oder Limonaden. Und einzelne Anbieter vertreiben sogar bereits getrocknete Kaffeekirschenreste. Doch eine richtige Cascara – also ein direkter Aufguss aus getrockneten Schalen und getrocknetem Fruchtfleisch der Kaffeekirsche – ist bislang auch in der Schweiz offiziell nicht erlaubt. Eigentlich.

Hoffnung auf etwa mehr Nachhaltigkeit

Ganz schweizerisch definiert der Bund im Zulassungsgesuch übrigens auch gleich, wie sich die Cascara hierzulande zusammenzusetzen hat: Höchstens 13 Prozent Wasseranteil dürfen die getrockneten Kaffeekirschenreste noch haben. Und das Material für den Aufguss muss wie folgt zusammengesetzt sein: 35–48 Prozent Kohlenhydrate, 30 Prozent lösliche Ballaststoffe, 3–11 Prozent Mineralstoffe und 5–11 Prozent Proteine. Und natürlich beinhaltet es viel Koffein: Zugelassen sind 200-750 Milligramm pro 100 Gramm getrockneter Kaffeekirschenreste.

Mit der Zulassung von Cascara, so ist in verschiedenen Blogs im Internet nachzulesen, verbinden Konsumenten in der westlichen Welt oft den Wunsch nach einem nachhaltigeren Kaffeeanbau. Zudem ist deren Produktion und Transport einfacher als jene der Kaffeebohnen. Bislang werden die meisten Schalen und das meiste Fruchtfleisch der Kaffeekirschen jedoch weggeworfen oder als Dünger auf den Plantagen verwendet. Kaffeebauern wiederum versprechen sich von der Verwertung dieser bisher kaum genutzten Überreste zusätzliche Einkünfte.

veröffentlicht: 16. Juni 2020 14:15
aktualisiert: 16. Juni 2020 14:15
Quelle: CH Media

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