Homeoffice für Nationalrat: Parlamentarier sollen virtuell abstimmen können
Mitglieder des Nationalrats, die wegen einer Coronainfektion nicht am Ratsbetrieb in Bern teilnehmen können, sollen ihre Stimme von zu Hause aus abgeben können. Das hat der Nationalrat am Montag entschieden. Sollte die Vorlage in beiden Räten ohne Differenzen durchgehen, könnte die Regelung in der dritten Woche der Wintersession in Kraft treten.
Heute liegt keine eindeutige Verfassungsgrundlage vor. Die Kommission schlägt deshalb eine Änderung in Form eines dringlichen Bundesgesetzes vor. Dieses Vorgehen sei gerechtfertigt und stelle kein Präjudiz dar, argumentierte Marianne Binder (CVP/AG) im Namen der Kommission. Die Entscheide des Nationalrates müssten auch dann repräsentativ sein, wenn innerhalb einer Fraktion mehrere Mitglieder wegen Corona nicht physisch an der Sitzung teilnehmen könnten. Damit will die Mehrheit aber auch verhindern, dass die Session wie im Frühling abgebrochen werden muss.
«Unüberlegter Schnellschuss»
Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Das Gesetz sei «unausgegoren», «verfassungswidrig» und letztlich ein «unüberlegter Schnellschuss», kritisierte Gregor Rutz (SVP/ZH). «Wir tun gut daran, ruhig Blut zu bewahren.»
Ursprünglich hatte die vorberatende Kommission verlangt, dass die Regelung für alle Mitglieder der Bundesversammlung gelten solle. Die ständerätliche Schwesterkommission lehnte dies jedoch ab. Nun geht die Vorlage an den Ständerat. Dieser wird auf alle Fälle nur physisch abstimmen dürfen.
(rwa)