Schweiz

Illegale Spenden aus Schweiz: AfD will gegen Strafbescheid klagen

23.11.2020, 14:41 Uhr
· Online seit 23.11.2020, 14:07 Uhr
Wegen illegalen Wahlkampfspenden aus der Schweiz soll die AfD mit über 500'000 Euro gebüsst werden. Nun will sich die Partei mit einer Klage gegen die Strafzahlung zur Wehr setzen.
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(dpa/rwa) Wie die Nachrichtenagentur DPA von Teilnehmern einer Telefonkonferenz des Bundesvorstandes erfuhr, einigte sich die AfD-Parteispitze am Montag darauf, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung zu klagen, der in der vergangenen Woche zugestellt worden war.

Von Juli bis September 2017 waren nach Angaben des Bundestags auf das Geschäftskonto des AfD-Kreisverbandes Bodensee Spenden in Höhe von rund 132'000 Euro von Schweizer Konten eingegangen. Es handle sich dabei um mehrere Einzelüberweisungen. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoss gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist. Wie in solchen Fällen üblich, soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende zahlen - rund 396'000 Euro.

AfD sieht sich trotzdem im Recht

Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, «dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben». Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher «nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei».

In dem Schreiben des Bundestages an die AfD heisst es, in Kontounterlagen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Spender, ein Geschäftsmann, habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäussert. Die AfD sieht sich trotzdem im Recht - unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte.

veröffentlicht: 23. November 2020 14:07
aktualisiert: 23. November 2020 14:41
Quelle: CH Media

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