Immunitätsaufhebung von Staatsrätin Garnier gefordert
Demnach sind seit März 2017 die Weitergabe von internen und vertraulichen Informationen - darunter Briefwechsel zwischen dem Oberamtmann des Saanebezirks und dem Staatsrat - in verschiedenen Medien aufgedeckt worden, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Im Mai berichteten die Freiburger Nachrichten, dass die Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) einige der vertraulichen Dokumente den Medien zugespielt hatte. Kurz darauf eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Gemäss der Staatsanwaltschaft erfüllt Garnier die objektiven Bedingungen für den Tatbestand. Die Justiz will nun allfällige Rechtfertigungsgründe prüfen. Dazu müsse aber zuerst die Immunität der Staatsrätin aufgehoben werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag beim Grossen Rat eingereicht.
Garnier weist jegliche Vorwürfe von sich. Die Weitergabe der Dokumente an die Medien sei eine Antwort auf die Indiskretionen gewesen, wird sie im Communiqué zitiert. Ziel sei gewesen, die Sachlage einer zu Unrecht attackierten Mitarbeiterin richtig zu stellen.
Nach Inkenntnissetzung des Antrags teilte Garnier mit, dass sie die Aufklärung sämtlicher Umstände des Falles begrüsse und der Justiz zur Verfügung stehe. Sie kündigte an, ebenfalls die Aufhebung ihrer Immunität beantragen zu wollen.