Impfstoff-Exportkontrolle der EU gilt nicht für die Schweiz
Auslöser für die Einführung dieses Mechanismus' ist der Streit mit dem Pharmakonzern Astrazeneca, der angekündigt hatte, weniger Impfstoff an die EU liefern zu können als vertraglich zugesichert. Die Brüsseler Behörde vermutet jedoch, dass in der EU produzierte Vakzine an Drittstaaten geliefert wurden.
Daher müssen Impfstoff-Produzenten künftig ihre Exporte in Drittstaaten bei den nationalen Behörden anmelden und genehmigen lassen. Diese wiederum muss dann mit der EU-Kommission Rücksprache nehmen.
Im Normalfall wird die Brüsseler Behörde innert 24 Stunden ihre Zustimmung geben. Bei Ungereimtheiten wird sich die EU-Kommission jedoch gegen Exporte aussprechen.