Luzern

In der Schweiz geborener Tankstellenräuber erhält Landesverweis

28.12.2020, 07:18 Uhr
· Online seit 28.12.2020, 05:31 Uhr
Ein Italiener, der in den Jahren 2016/17 insgesamt vier Tankstellenshops im Raum Luzern überfallen hat, wird für sechs Jahre des Landes verwiesen. Der 36-jährige Mann spricht akzentfrei Schweizerdeutsch und kennt sein Heimatland nur aus den Ferien. Er wurde zudem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
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Bei seinen Raubüberfällen war der Täter jeweils maskiert und mit einer Soft-Air-Pistole bewaffnet. Einmal hatte er zudem eine Angestellte dazu gezwungen, den Tresor zu öffnen. Insgesamt erbeutete er rund 20'000 Franken.

In der Befragung vor Gericht hatte er angegeben, sich jeweils mit Drogen und Alkohol Mut gemacht zu haben vor den Überfällen. Das Geld habe er gebraucht, um die Wohnungsmiete zu bezahlen, nachdem ein WG-Mitbewohner verschwunden sei.

Das Gericht sprach den Sanitär-Monteur des mehrfachen Raubes und der räuberischen Erpressung schuldig. 

Zwölf Jahre Landesverweis gefordert

Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Gefängnis und zwölf Jahre Landesverweis gefordert. Der Beschuldigte sei skrupellos vorgegangen, sein Verschulden wiege schwer. Ein Härtefall, der einen obligatorischen Landesverweis verhindere, liege nicht vor.

Das sah der Verteidiger anders. Er sprach von einem schweren persönlichen Härtefall. Sein Mandant kenne Italien nur von den Ferien. Dort würde niemand auf den gelernten Sanitär-Monteur warten, der mit einer Schweizer Verlobten zusammenlebe und Brüder und Eltern in der Schweiz habe.

Der Beschuldigte sei nicht einschlägig vorbestraft. Eine Gefahr für die hiesige Rechtsordnung stelle er auch nicht dar. Für die vier Überfälle sei eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten angemessen.

Komplizen verurteilt

Ein Landesverweis wäre eine «Katastrophe» für ihn, sagte der Mann vor Gericht in akzentfreiem Schweizerdeutsch. Er beteuerte, nicht aus Bosheit gehandelt zu haben, sondern sprach von Kurzschlusshandlungen.

Einen der Überfälle beging er zusammen mit einem Komplizen. Den 22-jährigen Deutschen verurteilte das Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Hier sah es einen Härtefall gegeben und verzichtete auf die obligatorische Landesverweisung, entgegen des Antrags der Staatsanwältin, die zehn Jahre Landesverweis gefordert hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 28. Dezember 2020 05:31
aktualisiert: 28. Dezember 2020 07:18
Quelle: sda / PilatusToday

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