Infantino-Treffen: Bundesanwalt Michael Lauber blitzt vor Bundesgericht ab
(wap) Bundesanwalt Michael Lauber muss eine weitere Niederlage einstecken: Das Bundesgericht befand, das Bundesstrafgericht habe ihn im Prozess gegen die Fifa-Funktionäre Markus Kattner und Jérôme Valcke zu Recht für befangen erklärt. Es wies die Beschwerden von Lauber und seiner Behörde ab. Der Bundesanwalt hatte sich juristisch und medial mit allen Mitteln gewehrt.
Den Vorwurf der Befangenheit hatte sich Lauber eingehandelt, weil er sich im Vorfeld des Prozesses drei Mal mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen hatte, ohne dies zu protokollieren. Das hatte nicht nur politisch ein Nachspiel: Die Aufsichtsbehörde des Bundes hat ihm in diesem Zusammenhang Unprofessionalität und Illoyalität vorgeworfen und ihm den Lohn gekürzt.
Das Bundesgericht beurteilte nur, ob die Rechtsprechung der Vorinstanzen formal korrekt war und nicht den Inhalt einer Rechtssache. In diesem Fall argumentiert es damit, dass der erzwungene Ausstand Laubers zu einem Vorverfahren gehöre. Diese seien einer Revision grundsätzlich nicht zugänglich.