Grenchen

Infizierte Person nahm während Isolation an Party teil

03.07.2020, 13:35 Uhr
· Online seit 03.07.2020, 13:33 Uhr
Am Donnerstagabend wurden rund 280 Personen im Umfeld zweier Veranstaltungen in Grenchen unter Quarantäne gestellt. Eine positiv auf Corona getestete Person hatte trotz überprüfter und kontrollierter Isolationsmassnahme an Veranstaltungen teilgenommen. Der Kanton prüft nun rechtliche Schritte.
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(sks/rwa) Eine positiv auf COVID-19 getestete Person hat vergangenes Wochenende die Isolationsmassnahmen missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht, teilte der Kanton am Freitag mit. Die Isolationsmassnahme der betreffenden Person sei im Vorfeld kontrolliert worden und es habe keinen Anhaltspunkt für ein unkooperatives Verhalten bestanden.

«Am Donnerstagabend hat jedoch das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn in Erfahrung gebracht, dass die Isolationsmassnahme einmalig missachtet wurde», heisst es weiter. Noch am gleichen Abend hat deshalb der Kantonsärztliche Dienst die Präsenzlisten von den Veranstaltern eingefordert und sofort für rund 280 Besuchende und Mitarbeitende eine zehntägige Quarantäne verordnet. Da nur Telefonnummern verfügbar baren, wurden die Personen per SMS-Nachricht informiert. Im persönlichen Umfeld der Person stehen bereits seit längerem zwei Personen unter Quarantäne.

Ob sich Personen an den betreffenden Veranstaltungen infiziert haben, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Stand Freitag ist keine weitere Person positiv getestet worden. Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, liess sich am Freitag ein grosser Teil der betroffenen Personen im Bürgerspital Solothurn testen.

Private Party im Parktheater

Bei einer der Veranstaltungen soll es sich um eine private Party im Parktheater Grenchen mit rund 280 Anwesenden handeln, wie der Grenchner Polizeikommandant Christian Ambühl auf Anfrage sagt. Unter den Gästen sollen auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewesen sein.

Der Kanton weist daraufhin, dass Verstösse gegen die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Quarantäne- und Isolationsmassnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft werden. Er wird rechtliche Schritte gegen die entsprechende Person prüfen.

veröffentlicht: 3. Juli 2020 13:33
aktualisiert: 3. Juli 2020 13:35
Quelle: CH Media

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