Coronavirus

Ist jetzt endlich Schluss mit der Pandemie? Das entscheidet heute der Bundesrat

16.02.2022, 08:16 Uhr
· Online seit 16.02.2022, 05:38 Uhr
Gut möglich, dass heute der Bundesrat die angekündigte Turbo-Öffnung per sofort besiegelt. Gesundheitsminister Alain Berset hat bei seinen Bundesratskollegen beantragt, die Zertifikatspflicht umgehend aufzuheben. Zudem sollen die Beschränkungen für private Treffen nicht mehr gelten.
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Nach der Konsultation der Kantone hat sich der Bundesrat seine Meinung gemacht. Laut Informationen der Sonntagszeitung will Alain Berset ab sofort die Zertifikatspflicht aufheben und auch auf eine Einschränkung bei privaten Treffen verzichten.

Die sogenannte Variante 1 wird bevorzugt

Für diese Turbo-Öffnung haben sich auch die Ostschweizer Kantone ausgesprochen, allerdings mit Vorbehalten. Und auch die übrigen Schweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sind mehrheitlich für die vorgestellte Variante 1 des Bundesrats. Diese sieht vor, dass in einem einzigen Schritt alle Massnahmen aufgehoben werden:

  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Lediglich Basel-Stadt, Jura und der Kanton Zürich sind gegen die Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt. Sie bevorzugen also die vorgestellte Variante 2 des Bundesrats.

Die Variante 2 wäre eine Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten:

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar wären folgende Lockerungen vorgesehen:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbstständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeste
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G-Plus-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik)

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:

  •     Maskenpflicht
  •     2G-Regel
  •     Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen

Maskenpflicht noch unklar

Offen bleibe nur die Maskentragepflicht. Berset könnte eine teilweise Aufhebung beantragen. Eine Option wäre da: Die Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Personen in medizinischen Institutionen noch aufrechtzuerhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen müsste sie demnach weiterhin getragen werden. Möglich sei auch, dass die Masken weiterhin im öffentlichen Verkehr und in Läden getragen werden muss. Die totale Aufhebung der Maskenpflicht ist demnach eher noch nicht zu erwarten.

(red.)

veröffentlicht: 16. Februar 2022 05:38
aktualisiert: 16. Februar 2022 08:16
Quelle: PilatusToday

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