Keine Reisewarnung

Italien-Ferien werden nicht entschädigt

11.03.2020, 17:53 Uhr
· Online seit 11.03.2020, 11:03 Uhr
Das EDA spricht künftig keine Reisewarnungen für spezifische Länder wegen dem Coronavirus mehr aus. Das hat geschäftliche und finanzielle Folgen für die Reisebranche und deren Kunden.
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Wer eine Italienreise gebucht hat, erhält ohne eine explizite Reisewarnung vom Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kein Geld von der Versicherung zurück. Annullationsversicherungen würden in der Regel nur zahlen, wenn das Aussendepartement von einer Destination abrate, sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reiseverbandes, gegenüber dem «Tagesanzeiger».

Das EDA hat nun beschlossen wegen dem Virus keine länderspezifischen Reisewarnungen mehr zu veröffentlichen. Die Reisebranche sei über die Praxisänderung beim EDA am Montag informiert worden. Die Begründung, in fast allen Regionen der Welt bestehe mittlerweile ein Ansteckungsrisiko, könne Kunz nachvollziehen. Dennoch bedeute die Änderung einen Rückschlag für die Reisebranche, man fürchte jetzt einen Buchungsstopp.

Kunden von Reiseveranstaltern haben Chance auf Rückerstattung

Die Reisesperre, die Italien selber verhängt hat, ändere für die Kunden nichts. Versicherer und Reiseveranstalter seien in diesem Fall nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Gemäss Kunz gelten Epidemien und Anordnungen von ausländischen Regierungen als «höhere Gewalt».

Er hoffe nun auf die Kulanz der Versicherungen, wie Kunz gegenüber dem «Tagesanzeiger» sagt. Die Reisebranche werde sich mit den Versicherern austauschen. Eine Chance auf Rückerstattung hätten Kunden, die über Reiseveranstalter gebucht hätten. Gegenüber Reisebüros würden sich die Hotels eher kulant zeigen, um die Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten.

Hans-Peter Lenz, Leiter Krisenmanagement beim EDA, sagte am Mittwoch an einer Medienkonferenz zum Coronavirus, man habe Verständnis für die Problematik. Es handle sich jedoch um eine Sache zwischen Kunden und Reiseveranstalter. Veranstalter und Versicherer könnten über eine allfällige Kostenübernahme selbst entscheiden.

(agl)

veröffentlicht: 11. März 2020 11:03
aktualisiert: 11. März 2020 17:53
Quelle: CH Media

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