Schweiz

Jägerverband und Bauern werben für das neue Jagdgesetz

· Online seit 04.09.2020, 10:30 Uhr
In Bern versammelten sich Befürworter des neuen Jagdgesetzes zu einer Aktion. Ihnen zufolge sei das neue Jagdgesetz eine fortschrittliche Vorlage, die den Schutz von Tieren und Menschen berücksichtige.
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(dpo) «Das angepasste Jagdgesetz schafft die Voraussetzungen für ein Nebeneinander von Land-, Forstwirtschaft und Grossraubtieren und stärkt die Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen», zitiert der Dachverband Jagd Schweiz ihren Präsidenten Anton Merkle in einem Communiqué vom Freitag. Bei der Vorlage handle es sich um ein «modernes, fortschrittliches Jagdgesetz mit klaren Regeln», so Merkle weiter.

Befürworterinnnen und Befürworter des revidierten Jagdgesetzes aus der Politik und verschiedenen Organisationen versammelten sich am Freitag auf dem Bundesplatz in Bern, um für ein Ja zur Vorlage zu werben. Zur Aktion aufgerufen haben Jagd Schweiz, der Schweizer Bauernverband und der Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB).

SVP-Nationalrätin Esther Friedli (SG) sagt im Communiqué, dass das alte Jagdgesetz vor über 30 Jahren in Kraft trat. Damals habe es weder Wölfe noch andere Grossraubtiere in der Schweiz gegeben. «Allein schon deshalb muss das Gesetz angepasst werden», so Friedli.

Bauernpräsident: Artenvielfalt ja, aber mit Grenzen

Christine Bulliard-Marbach, Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, begrüsst wiederum, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur die Nutztiere, sondern auch die Wildtiere besser geschützt werden. «Statt wie bisher bei über 300 geschützten Arten ist neu nur noch bei drei überhaupt eine Regulierung möglich», zitiert das Communiqué die CVP-Nationalrätin aus Freiburg.

Auch die Schweizer Landwirtschaft setze sich für die Artenvielfalt ein, doch Markus Ritter sieht Grenzen: «Die Land- und Alpwirtschaft sind durch die Rückkehr der Grossraubtiere ganz besonders betroffen. Es ist legitim, dass Bäuerinnen und Bauer ihre Tiere schützen wollen», so der Präsident des Schweizer Bauernverbands im Communiqué.

Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Die revidierte Fassung sieht unter anderem vor, dass die Kantone die Befugnis erhalten, die Wolfsbestände selbst zu regulieren. Naturschutzverbände haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, die Abstimmung vom 17. Mai wurde aufgrund der Coronakrise auf den 27. September verschoben.

veröffentlicht: 4. September 2020 10:30
aktualisiert: 4. September 2020 10:30
Quelle: CH Media

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