Junger Aargauer Mörder ist nach Flucht wieder in der Schweiz

14.07.2016, 10:00 Uhr
· Online seit 14.07.2016, 09:31 Uhr
Ein 22-jähriger Mörder, der aus der Psychiatrischen Klinik in Windisch AG geflohen und in Deutschland festgenommen worden war, ist an die Schweiz ausgeliefert worden. Der Mann wird in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg untergebracht.
Laurien Gschwend
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Er wurde am Dienstag an die Schweiz ausgeliefert, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die zuständigen deutschen Justizbehörden hatten dem vom Bundesamt für Justiz gestellten Auslieferungsgesuch zugestimmt.

Der Mann, der 2009 als Minderjähriger im Kanton Tessin ein 17-jähriges Mädchen mit einem Holzscheit erschlagen hatte, kommt im der Schweiz vorerst für einen Monat in Untersuchungshaft.

Das Familiengericht Baden entschied am 1. Juli, dass er im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung in die JVA Lenzburg verlegt wird. Die JVA Lenzburg ist gemäss Staatsanwaltschaft geeignet, sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewähren als auch für die psychiatrische Behandlung und Betreuung zu sorgen.

Die ausserkantonalen psychiatrischen Einrichtungen, die nach der Flucht des Schweizers dafür ebenfalls in Frage gekommen wären, lehnten die Aufnahme des Mannes ab.

Die im Strafverfahren wegen Sachbeschädigung angeordnete Untersuchungshaft geht der fürsorgerischen Unterbringung jedoch vor. Der Entscheid des Familiengerichts Baden kann beim Obergericht des Kantons Aargau angefochten werden und ist damit noch nicht endgültig.

Der Mann war am 28. Mai aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königsfelden entwichen. Nach knapp einer Woche in der Kleinstadt Asperg bei Stuttgart festgenommen worden.

Der Aargauer hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht.

Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Er kassierte die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen jedoch bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht. Dagegen wehrte sich der Mörder auf dem Rechtsweg.

Es folgte ein Hin und Her. Im Februar wies das Aargauer Verwaltungsgericht die Beschwerde des Mannes gegen die fürsorgerische Unterbringung ab.

veröffentlicht: 14. Juli 2016 09:31
aktualisiert: 14. Juli 2016 10:00
Quelle: SDA

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