Juristischer Schlagabtausch im Fall Lauber geht weiter

02.08.2019, 16:50 Uhr
· Online seit 02.08.2019, 11:30 Uhr
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) übernimmt die Leitung der Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber. Dies, weil das Bundesverwaltungsgericht eine Delegation nicht goutierte. SP-Nationalrat Aebischer bezeichnet dieses «Hickhack» als «beelendend».
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«Die AB-BA will ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, das ordnungsgemäss und rechtmässig durchgeführt wird», sagte Silvia Wellinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Aufsichtsbehörde, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Die AB-BA ist sich der Dringlichkeit der Untersuchung bewusst», so Wellinger. Deshalb habe sich die Behörde dazu entschlossen, die Leitung der Untersuchung nahtlos zu übernehmen.

Die AB-BA hatte Anfang Juli den emeritierten Professor Peter Hänni für die Disziplinaruntersuchung im Fall von Bundesanwalt Michael Lauber eingesetzt. Das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersagt der AB-BA jedoch, die Untersuchung an externe Fachpersonen zu delegieren.

Das Gericht kam zum Schluss, dass in den Organisations- und Verfahrensbestimmungen zur Disziplinaruntersuchung keine Rechtsgrundlage existiert, die der AB-BA die Auslagerung dieser Aufgabe an Drittpersonen erlauben würde.

Noch unklar ist, ob die AB-BA den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert. «Wir werden den Entscheid nun genau analysieren», sagte Wellinger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Für Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) ist die Angelegenheit «ein weiteres beelendendes Kapitel in diesem Hickhack zwischen der Bundesanwaltschaft und der Aufsichtsbehörde». Problematisch sei, dass die Angelegenheit die ganze Bundesanwaltschaft lahmlege.

«Sie ist momentan in vielen zentralen Dossiers nahezu handlungsunfähig», so Aebischer. Die Affäre schade nicht zuletzt dem Ansehen und auch der Glaubwürdigkeit der Schweiz.

Aebischer ist Mitglied der Gerichtskommission (GK), welche für die Empfehlung der Wiederwahl von Lauber zuständig ist. Die Kommission hatte den Entscheid über die Wiederwahl im Mai aufgrund des laufenden Disziplinarverfahren gegen Lauber auf die Herbstsession verschoben.

Die Kommission will den Entscheid aber nicht noch einmal aufschieben. «Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir unabhängig vom Zwischenbericht der Aufsichtsbehörde in der Herbstsession entscheiden», sagte Aebischer.

Mit der Disziplinaruntersuchung sollen das Aussageverhalten von Bundesanwalt Lauber gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.

veröffentlicht: 2. August 2019 11:30
aktualisiert: 2. August 2019 16:50
Quelle: SDA

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