Einwilligung beim Sex

Kampagne auch in der Schweiz: Zuerst «ja», dann «aaaah»

· Online seit 17.01.2020, 20:32 Uhr
Schweden macht es vor – die Schweiz will nachziehen. Mehrere Organisationen in der Schweiz fordern, dass Sex nur noch mit Einwilligung erlaubt ist. Sagen nicht alle beteiligten Personen «ja», soll das als Vergewaltigung gelten.
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Die Strafen sind, was Vergewaltigungen in der Schweiz angeht, zu tief – finden mehrere Menschenrechtsorganisationen. Nach schweizerischem Recht können beispielsweise nur Männer wegen Vergewaltigung verurteilt werden. Vergewaltigungen von Frauen oder Personen gleichen Geschlechts sind im Gesetz nicht vorgesehen. Das soll sich ändern. 

«Nein» sagen reicht nicht

Am Freitag diskutierte die Rechtskommission des Ständerats über die Revision des Strafrechts. Dabei geht es einerseits darum, eine geschlechtsneutrale Definition von Vergewaltigung im Gesetz zu verankern und die Mindeststrafe bei Vergewaltigung auf mindestens zwei Jahre anzuheben.

Was allerdings auch in Zukunft gelten soll: Eine Vergewaltigung ist nur eine Vergewaltigung, wenn psychischer oder physischer Druck auf eine Person ausgeübt wird. Sagt eine Person «Nein» zu Sex, gilt dies nicht als Vergewaltigung.

Professoren machen sich stark

Das wollen mehrere Organisationen unter anderem Amnesty International ändern. Die Organisation sammelte bereits rund 40'000 Unterschriften, um die Zustimmung beim Sex in der Schweiz gesetzlich zu verankern. Rund 40 weitere Organisationen unterstützen gemäss Blick dieses Vorhaben. Vergangenen Sommer setzen sich ausserdem 22 Strafrechtsprofessoren in einem offenen Brief an Karin Keller-Sutter für das Zustimmungsrecht ein. 

Als Vorbild gilt Schweden. Dort wurde im Sommer 2018 das Zustimmungsrecht eingeführt. Dort gilt als Vergewaltigung, wenn nicht jede beim Sex beteiligte Person aktiv seine Einwilligung gibt. Dies kann in Form von einem «Ja» oder einem deutlich zustimmenden Verhalten geschehen.

Schweden sammelt gute Erfahrungen

Gemäss Amnesty International Schweden wurden mit dem Gesetz bisher gute Erfahrungen gesammelt. Wie das öffentlich-rechtliche Radio berichtete, sind durch das neue Gesetz Fälle vor Gericht gekommen, die früher unter keinen Umständen vor Gericht behandelt wurden.

60 Urteile habe es im ersten Jahr des neuen Gesetzes gegeben – wobei bei zehn Urteilen das neue Gesetz entscheidend war. Mit der Kampagne «Erst ja, dann aah» möchte Amnesty International sich unter anderem in der Schweiz für das Gesetz analog Schweden stark machen.

Ob das Zustimmungsrecht auch Thema in der Rechtskomission des Ständerats war, ist unklar. Es dürfte die Schweiz aber weiter beschäftigen.

(abl)

veröffentlicht: 17. Januar 2020 20:32
aktualisiert: 17. Januar 2020 20:32
Quelle: FM1Today

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