Schweiz

Kann man bald wieder ins Ausland in die Ferien fahren? Noch ist vieles unklar

29.05.2020, 17:09 Uhr
· Online seit 29.05.2020, 16:06 Uhr
Ab dem 15. Juni sollen die Schweizer Grenzen wieder offen sein. Im Schengenraum herrsche aber nach wie vor ein Flickenteppich an Regeln, sagt Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration.

Quelle: CH Media Video Unit

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(wap) An den Schweizer Grenzen werde nach wie vor kontrolliert, sagte Mario Gattiker am Freitag an einer Medienkonferenz des Bundes. Es gebe dazu derzeit viele Anfragen. Bis zu Öffnung am 15. Juni gelte das bisherige Regime: Einreisen darf nur, wer einen triftigen Grund angeben kann.

Touristische Reisen in die Schweiz und Einkaufstouren ins Ausland gehören nicht dazu. Vorgängige Lockerungen gebe es nur für Fachkräfte, die dringend benötigt würden. Auch der Familiennachzug sei zugelassen, präzisierte Gattiker.

Wie es nach dem 15. Juni weitergeht, sei noch nicht abschliessend geklärt. Die Öffnung gelte für die Nachbarstaaten der Schweiz und für Personen, die in diese einreisen dürften. Es sei also möglich, dass jemand aus den Niederlanden oder Polen über Deutschland durch die Schweiz nach Italien fahre. Insgesamt herrsche im Schengenraum ein Flickenteppich an Reisebeschränkungen, so Gattiker. Klar sei bis jetzt, dass die Personenfreizügigkeit bis mindestens am 6. Juli eingeschränkt bleibe.

Auch Stefan Kuster, der Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit, äusserte sich zur Möglichkeit von Auslandreisen im Sommer. Auch wenn diese rechtlich wieder möglich seien, müsse man bedenken, dass die Pandemie nicht vorbei sei. Komme es während den Ferien zu einem neuen Ausbruch, müsse man damit rechnen, bei der Rückkehr «besonders begrüsst» zu werden.

Quelle: CH Media Video Unit

Unterschriftensammlungen wieder möglich

Ab dem 1. Juni können wieder Unterschriften für Initiativen und Referenden gesammelt werden. «Das Initiativrecht ist für die Schweiz so wichtig, dass es nicht gerechtfertigt wäre, diesen Schritt weiter aufzuschieben», sagte Barbara Perriard, Leiterin der Sektion Politische Rechte bei der Bundeskanzlei. Der Bund habe hierzu ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das aber nicht zwingend befolgt werden müsse. «Es gibt keine Auflagen, nur Empfehlungen», so Perriard. Es stehe den Komitees frei, eigene Schutzkonzepte anzuwenden. Gleichzeitig mit der Lockerung sei auch die Aussetzung der Fristen für Initiativen und Referenden aufgehoben.

veröffentlicht: 29. Mai 2020 16:06
aktualisiert: 29. Mai 2020 17:09
Quelle: CH Media

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