Kanton Schaffhausen fördert Familien mit Kleinkindern
Eltern, die ihr Kind in einer Krippe oder in einer Tagesfamilie betreuen lassen, erhalten neu eine Gutschrift von 10 Franken pro Halbtag. Tagesfamilien sowie auch ausserkantonale Krippen hatte die vorberatende Kommission noch zusätzlich in die Vorlage der Regierung aufgenommen. Finanziert werden die Gutschriften über eine finanzpolitische Reserve in Höhe von 12 Millionen Franken.
In der ersten Lesung des neuen «Gesetzes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter», hatte der Kantonsrat angeregt, dass auch Eltern gefördert werden sollten, die ihre Kinder selbst betreuen. Weil dies allerdings nicht im selben Gesetz geregelt werden kann, erfolgt nun noch eine Änderung des Steuergesetzes.
Neu können alle Eltern einen Betreuungsabzug in Höhe von 3000 Franken für Kinder bei der Steuer geltend machen. Dies gilt für alle Kinder, die am Ende der Steuerperiode das 5. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Davon profitieren Eltern von rund 3100 Kindern - unabhängig von der Betreuungsform. Für Kanton und Gemeinden entstehen jährliche Kosten von jeweils rund 500'000 Franken. Beide Gesetze sind miteinander gekoppelt und auf acht Jahre befristet.