Coronavirus
Kanton Schaffhausen verlängert Ausweispflicht in Bars und Clubs
· Online seit 19.08.2020, 12:45 Uhr
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Seit dem 10. Juli verpflichtet der Kanton Bars und Clubs, die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten der Bar- und Clubbesucher anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.
Zudem müssen die Betriebe täglich erreichbar sein und in der Lage, innert zwei Stunden eine Personal- und Gästeliste den Behörden zu übermitteln. Damit soll ein funktionierendes Contact Tracing sichergestellt werden.
Diese Pflicht galt vorerst bis 16. August. Sie wurde am letzten Gültigkeitstag nahtlos verlängert, Der Grund für die Verlängerung sind steigende Fallzahlen von Ansteckungen mit dem Corona-Virus.